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Proasyl News

Narrenfreiheit für rassistische Büttenrede – traurige Realität im Frankfurter Karneval

21. Feb 2012
Es gehöre zur „sprichwörtlichen Narrenfreiheit“, wenn in einer Fastnachtssendung „Klischees bemüht“ werden, so hieß es seitens des Hessischen Rundfunks und der Frankfurter Karnevalsvereine zur wiederholten Ausstrahlung der Büttenrede mit dem Titel „Ayse vom Döner-TV“, gegen die unter anderem auch PRO ASYL protestiert hatte. „Man wird ja wohl noch Witze machen dürfen“ – so heißt es oft, wenn das Lachen auf Kosten von Minderheiten geht. Mit Sicherheit darf man Witze machen, auch über Minderheiten und Klischees. Wenn Witze aber derart primitiv sind, dass sie Klischees nur wiederholen, statt sie in Frage zu stellen, dann haben sie unserer Meinung nach in Büttenreden von Karnevalsvereinen nichts verloren – schon gar nicht in distanzlosen und unkommentierten Ausstrahlungen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Laut Aussage des Sprechers des Hessischen Rundfunks sieht es der Sender als seine Aufgabe an“ gesellschaftliche Integration und ein gutes Miteinander von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen in Hessen zu fördern“ – de fakto verhält es sich umgekehrt, wie Dr. Jobst Paul vom Duisburger Institut für Sprach- und Sozialforschung schreibt, der die „Büttenrede“ genauer analysiert hat: „Der Hessische Rundfunk hat sich außerhalb dieses Miteinanders gestellt und sich als Akteur der gesellschaftlichen Integration disqualifiziert.“
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Straßburger Menschenrechtsgerichtshof rügt Asylschnellverfahren

20. Feb 2012
Der sudanesische Schutzsuchende, der irregulär nach Frankreich eingereist war, hatte zunächst keine Möglichkeit, sein Asylgesuch vorzutragen. Noch bevor die Behörden seinen Asylantrag registriert hatten, wurde bereits eine Abschiebung gegen ihn angeordnet. Obwohl die verzögerte Entgegennahme des Asylantrags klar von den Behörden zu verantworten war, deuteten sie den verspäteten Antrag als Missbrauch und verhandelten ihn in einem sog. „Schnellverfahren“. Als Folge konnte der Schutzsuchende sein Recht auf ein ordentliches Verfahren nicht wahrnehmen – in nur acht Tagen konnte er sich weder ausreichend vorbereiten, noch die erforderlichen Dokumente herbeischaffen, was sich negativ auf die Bewertung seiner Asylgründe auswirkte. Um die bereits gegen ihn verordnete Abschiebung zu verhindern, hatte der Betroffene ebenfalls nur 48 Stunden Zeit – kaum ausreichend, um die erforderlichen Schritte vorzunehmen. Auch seinen Pflichtanwalt hatte er erstmals kurz vor Ablauf der Frist treffen können – das Rechtsmittel gegen die Abschiebung wurde zurückgewiesen. Erst durch das Einschreiten des EGMR konnte die Abschiebung aufgeschoben werden, was dem Antragsteller die Gelegenheit gab, die fehlenden Dokumente zu beschaffen und gegen eine Asylablehnung zu klagen. Das EGMR hielt in dem Urteil fest, dass 24 Prozent aller Asylanträge in Frankreich im Schnellverfahren verhandelt werden – über 60 Prozent davon sind Erstanträge. Diese Asylgesuche werden nicht mit der größtmöglichen Sorgfalt geprüft – der Zugang zum effektiven Rechtsschutz wird den Asylsuchenden faktisch verweigert. Als besonders schwerwiegend wertete das Gericht, dass der Klage gegen die ablehnende Asylentscheidung keine aufschiebende Wirkung zukam – ohne die Intervention des Gerichts wäre der Schutzsuchende ohne Prüfung seiner Asylgründe vermutlich abgeschoben worden. Dem Betroffenen wurde vom Gericht eine Entschädigung zugesprochen. Es stellt sich die Frage, inwieweit die Kritik des EGMR an Asylschnellverfahren auf die deutsche Rechtslage zu übertragen ist: Auch das deutsche „Flughafenverfahren“ ist als Schnellverfahren ausgestaltet. Innerhalb von zwei Tagen nach der Stellung des Asylantrags wird direkt am Flughafen entschieden, ob der Asylantrag abgelehnt oder die Einreise zum normalen Asylverfahren erlaubt wird. Lehnt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag innerhalb von zwei Tagen als offensichtlich unbegründet ab, wird dem Antragsteller die Einreise verweigert. In diesem Fall hat der Asylsuchende nur noch die Möglichkeit, einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz innerhalb von drei Tagen beim Verwaltungsgericht zu stellen. PRO ASYL sieht dieses Sonderverfahren im Flughafentransit als unfair und mit dem Recht auf effektiven Rechtsschutz als unvereinbar an. Ohne das Engagement der erfahrenen Asylanwälte und Sozialarbeiter, die sich in Flughafenverfahren engagieren, hätten die Betroffenen kaum Chancen, ihre Einreise und asylrechtlichen Schutz zu erhalten.  Link: ECHR: First-time asylum seeker was not given effective remedy under fast-track procedure for examination of his case (Press release, pdf): "A violation of Article 13 (right to an effective remedy) taken together with Article 3 (prohibition of inhuman or degrading treatment) of the European Convention on Human Rights The case concerned the risks the applicant would face in the event of his deportation to Sudan and the effectiveness of the remedies available to him in France in view of the fact that his asylum application was dealt with under the fast-track procedure."
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Endlich Aufenthaltstitel für die Famile Katheeb – nach 20 Jahren in Deutschland

16. Feb 2012
Das Schicksal der Familie Katheeb, die seit 20 Jahren in Deutschland lebt und dennoch von den Behörden nur geduldet wurde, hat in der Öffentlichkeit große Wellen geschlagen. Immer wieder sollten die Khateebs abgeschoben werden. Zahlreiche Medien berichteten, viele Bürger und Bürgerinnen engagierten sich für ein Bleiberecht der Familie. Für den Sohn der Familie, Hassan Katheeb, der an der Frankfurter Universität Jura studiert, setzte sich nicht nur seine ehemalige Lehrerin, sondern auch der Präsident der Goethe-Universität und zahlreiche Professoren ein. Auch Rudolf Steinberg, dessen Stiftung Hassan Khateeb aufgrund seiner guter Studienleistungen ein Stipendium gab, protestierte. Über 10.000 Menschen unterstützen die Petition der Khateebs im Internet. In Dietzenbach, dem Heimatort der Khateebs, organisierten FreundInnen, Nachbarn und UnterstützerInnen Kundgebungen für die Familie. Trotz der breiten Unterstützung hatte die Familie sehr große Angst vor der Abschiebung. Denn der Vater war bereits 2006 nach Jordanien abgeschoben worden, wo er seither getrennt von seiner Familie in einem palästinensischen Flüchtlingslager lebt. Auch den Rest der Familie wollten die Behörden immer wieder abschieben. Ein Abschiebungsversuch scheiterte, weil der Pilot der Maschine sich weigerte, die unfreiwilligen Passagiere mitzunehmen. Im Juni 2010 wurde dann ein Antrag der Khateebs auf ein Bleiberecht vor dem Petitionsausschuss des hessischen Landtags abgelehnt. Wieder drohte die Abschiebung.  Schließlich wendeten sie sich an die Härtefallkommission Hessens. Im Oktober empfahl diese dem hessischen Innenminister, der Familie ein Aufenthaltsrecht zu erteilen. Innenminister Boris Rhein (CDU) folgte der Empfehlung und begründete dies auch mit der erfolgreichen Integration der Kinder. Hassan Khateebs jüngerer Bruder studiert Wirtschaftsrecht, die älteste Schwester steht vor dem Abitur. Nun, mehrere Monate nach der Entscheidung soll die Familie endlich die Aufenthaltserlaubnis bekommen. Offen ist, ob der Vater zu seiner Familie nach Deutschland zurückkehren kann, wofür die Familie – so wollen es die Behörden – noch die Kosten für die Abschiebung des Vaters begleichen muss.  Dennoch ist dies ein Erfolg für alle, die die Familie in den Jahren des bangen Wartens unterstützt haben. Und ein Gewinn für PRO ASYL. Hassan Khateeb engagiert sich als Mitglied des Vorstands der Arbeitsgemeinschaft PRO ASYL für die Rechte von Flüchtlingen und Migranten.
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Abschiebungen nach Serbien trotz Kälte-Notstand

13. Feb 2012
Der Schnee macht derzeit viele Straßen Serbiens unpassierbar, aufgrund von Energieknappheit rief die Regierung sogar Betriebe und Schulen auf, vorübergehend zu schließen. Doch die Abschiebungsmaschinerie der EU lässt sich von den kalten Temperaturen nicht aufhalten: Am morgigen Dienstag sollen über 80 Menschen von Düsseldorf aus mit einem Frontex-Sammelabschiebeflug zwangsweise nach Serbien gebracht werden – darunter vor allem Roma, denen auch ohne Kälte und Schnee in Serbien Not droht. Soziale Ausgrenzung, Diskriminierung und Armut machen besonders Roma und den Angehörigen anderer Minderheiten das Leben in Serbien zur Hölle. Roma sind in Serbien oft gezwungen, in menschenunwürdigen Verhältnissen wie etwa dem Flüchtlingslager in Bujanovac zu Leben, in dem sich Informationen der Organisation „Alle bleiben“ nach ganze Familien einen einzigen Raum von etwa 20 Quadratmeter teilen müssen. Viele der Bewohner des Lagers sind aus dem Kosovo nach Serbien geflüchtet, leben schon seit mehr als zehn Jahren unter diesen Bedingungen. Nicht ohne Grund gehört Serbien zu den Hauptherkunftsländern von Asylsuchenden in Deutschland, auch wenn die deutschen Behörden so gut wie alle Asylanträge serbischer Roma als „offensichtlich unbegründet“ abweisen.  „Alle Bleiben“ berichtet unter anderem von einer schwerkranken, älteren Frau, die aus der Abschiebehaftanstalt in Büren nach Serbien abgeschoben werden soll. Dort gibt es niemand, der sie unterstützen könnte, da ihre gesamte Familie in Deutschland lebt.  Schon unter normalen Umständen wären Abschiebungen von Roma nach Serbien kritikwürdig. Unter den gegebenen Umständen, in denen Obdachlosigkeit, Elends-Unterkünfte und mangelndes Heizmaterial den Tod bedeuten können, sind Abschiebungen von diskriminierten Minderheiten nach Serbien oder in den Kosovo mehr als skandalös. Proteste gegen die Abschiebung soll es am Flughafen Düsseldorf um 8 Uhr am Gate zwischen Feuerwehr und Tor 36 (gegenüber Parkhaus 7) und um 10 Uhr am Terminal B in der Abflughalle geben. Mehr Informationen
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Demonstration zum siebten Jahrestag der Abschiebung von Gazale Salame

10. Feb 2012
Am 10. Februar 2005 wurde die Familie Salame/Siala durch die Abschiebung der schwangeren Mutter Gazale und ihres Kleinkinds in die Türkei auseinandergerissen. Der Vater Ahmed Siala blieb mit den beiden älteren Töchtern zurück. Gazale wurde dabei mit ihren beiden Kindern in ein Land abgeschoben, das sie nicht kannte: Die Eltern sind Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Libanon. Sie flohen als kleine Kinder aus Beirut nach Deutschland und haben in der Türkei keine Wurzeln. Gazale lebte 17 Jahre in Deutschland, Ahmed ist seit 26 Jahren hier. Seit sieben Jahren kämpft die Familie verzweifelt um ein gemeinsames Aufenthaltsrecht in Deutschland. Zuletzt wandte sich Heiko Kauffmann von PRO ASYL mit einem offenen Brief an Niedersachsens Ministerpräsidenten McAllister und forderte ihn auf, die Verletzung der Kinderrechtskonvention sowie der Europäischen Menschenrechtskonvention im Fall der Familie Siala / Salame endlich zu beenden und Gazale Salame die Rückkehr zu ihrer Familie zu ermöglichen. Den Appell an den Ministerpräsidenten McAllister zur Ermöglichung der Rückkehr von Gazale Salame und ihrer Kinder haben bereits mehr als 1400 Menschen unterzeichnet. Immer wieder haben zahlreiche Unterstützerinnen und Unterstützer der Familie für ein Rückkehrrecht Gazales demonstriert. Auch zum siebten Jahrestag der Abschiebung findet unter dem Motto „Unser Grundgesetz schützt alle Familien - Holt Gazale und ihre Kinder endlich zurück nach Hildesheim“ um 11 Uhr eine Demonstration in Hildesheim am Kreishaus statt. „Diese behördlich und staatlich in Kauf genommene Zerstörung einer Familie ist - in einem demokratischen Verfassungsstaat - ein Akt unfassbarer Menschenverachtung,“ so Heiko Kauffman in seiner Rede zur Demonstration am Samstag. Auch in Freiburg im Breisgau wird am Samstag gegen Abschiebungen demonstriert – im Aufruf zur Demonstration wird auf einen Fall einer Abschiebung aus dem Standesamt heraus aufmerksam gemacht. „Am Freitag, den 16. Dezember 2011, wollte Ljuljeta Ademaj auf dem Freiburger Standesamt zusammen mit ihrem künftigen Ehemann ihr Aufgebot bestellen. Es kam jedoch anders. Sie wurde verhaftet, in Handschellen abgeführt und am 12. Januar 2012 vom Baden-Airpark mit einem Sammelabschiebeflug nach fast 20jährigem Duldungsstatus abgeschoben“, heißt es im Demonstrationsaufruf. Die Demonstration hat das Motto „Wer bleiben will, soll bleiben! Gegen Überwachung und Abschiebung!“ und beginnt um 13.00 Uhr an der Johanneskirche in Freiburg. Schon am Montag wird nochmals gegen die deutsche Asylpolitik demonstriert – In Bayern rufen Flüchtlinge nach dem Suizid des iranischen Asylsuchenden Mohamad R. zu Protesten gegen die Unterbringung von Asylsuchenden in Lagern und andere Schikanen auf, denen Flüchtlinge in Bayern und anderswo ausgesetzt sind: In Würzburg beginnt die Demonstration am Montag, den 13. Februar um 13 Uhr am Hauptbahnhof, in Nürnberg um 15 Uhr an der Lorenzkirche. Der Aufruf der Flüchtlinge ist unter anderem hier nachzulesen.
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Nach Suizid in Würzburg: Kontroverse über Unterbringung und Versorgung von Asylsuchenden

04. Feb 2012
Der 29jährige Mohammad R. hatte sich in der Nacht zum Sonntag in sein Zimmer eingeschlossen und sich dort das Leben genommen. Er hinterlässt im Iran seine Frau und ein Kind. Nach seinem Tod haben rund 80 Bewohnerinnen und Bewohner des Lagers spontan vor dem Würzburger Rathaus demonstriert.  Die Grünen im Landtag fordern Aufklärung über die medizinische Versorgung und Behandlung des Iraners. „Wie konnte es sein, dass Alarmzeichen offenbar nicht erkannt wurden?“, fragte die asylpolitische Sprecherin Renate Ackermann. Ihren Informationen zufolge sei bereits bei der Erstaufnahme von Mohammad R. in Zirndorf ein problematischer Gesundheitszustand festgestellt worden. Während einer stationären Behandlung im Dezember habe er laut einer ärztlichen Bescheinigung Suizidgedanken geäußert. Die Staatsregierung soll nun dem Sozialausschuss berichten, in welcher Weise in der „Gemeinschaftsunterkunft“ (GU) in Würzburg auf die Suizidgefährdung des 29-Jährigen reagiert wurde. Ein Sprecher der Regierung von Unterfranken betonte, „dass nach bisherigem Kenntnisstand keinerlei Zusammenhang zwischen dem Suizid und Art und Weise der Unterbringung“ bestehe. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU)sagte, „ es gibt hier eine bundesweite Gesetzgebung. Der Tatbestand einer Aufnahmeeinrichtung ist keine bayerische Spezialität“. Sozialministerin Christine Haderthauer (CSU) ließ mitteilen, sie habe „keinen Grund, an der Aussage der Bezirksregierung zu zweifeln, wonach der tragische Selbstmord nichts mit der Unterbringung zu tun hat“. Dies wird von vielen Seiten bezweifelt. So machte die Internationalen Föderation Iranischer Flüchtlinge auf die menschenunwürdige Situation in der „Gemeinschaftsunterkunft“ – in Wirklichkeit eine ehemalige Kaserne – aufmerksam. Claudia Roth, Bundesvorsitzende der Grünen, schrieb in einer schriftlichen Reaktion, es sei nachgewiesen, dass die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften Menschen krank mache und psychisch und physisch strapaziere. „Dennoch hält Bayern unverdrossen an dieser unverantwortlichen und entwürdigenden Art der Unterbringung bei Asylbewerbern fest“. Die Staatsregierung dürfe sich bei der medizinischen und psychologischen Versorgung nicht überwiegend auf den Einsatz ehrenamtlich Engagierter verlassen. Dr. August Stich von der Missionsärztlichen Klinik, der mit einem Team und zusammen mit Ehrenamtlichen und Wohlfahrtsverbänden die Flüchtlinge betreut, sagte, die psychischen Probleme von Mohammad R. seien lange bekannt gewesen. Bereits im Dezember habe er Selbstmordabsichten geäußert und sei deshalb in der Würzburger Uniklinik für Psychiatrie untersucht worden. Dort habe man empfohlen, an der Art der Unterbringung etwas zu verändern. Stich übte zudem gegenüber der Presse scharfe Kritik an der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge: Das Asylbewerberleistungsgesetz verweigere Flüchtlingen medizinische Hilfe bei psychischen Problemen und Traumatisierungen. Die Unterbringungsbedingungen seien darauf ausgerichtet, die Asylsuchenden zu zermürben. Auch der örtliche Bürgerverein protestierte gegen die Praxis des Lagerzwangs. Dass erst nach dem Suizid von Mohammad R. wieder in einer breiteren Öffentlichkeit über die Lagerunterbringung und die mangelnde medizinische Versorgung von Flüchtlingen diskutiert wird, ist traurig und beschämend. Der noch in vielen Bundesländern fortbestehende Lagerzwang und die vom Asylbewerberleistungsgesetz vorgegebenen Lebensbedingungen von Flüchtlingen in Deutschland machen krank und sind menschenunwürdig. Das ist seit langem bekannt.  Mehr Informationen:  Broschüre „AusgeLAGERt“
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EU soll Flüchtlingshaftlager in Libyen renovieren

31. Jan 2012
Geht es nach dem Willen der neuen Regierung Libyens, soll die Europäische Union Mittel für die Renovierung von Haftlagern zur Verfügung stellen, in denen Migranten und Flüchtlinge inhaftiert werden. Dies forderte der libysche Innenminister Fawzi Abdelali letzte Woche bei einer Pressekonferenz, so ein Bericht des Blogs Migrants at Sea. Damit solle die EU Libyen bei der „Bewältigung von Migrationsströmen“ unterstützen. Seit dem  Sturz des Gaddafi-Regimes kämen Tausende Flüchtlinge aus Syrien nach Libyen, sagte ein Sprecher des Innenministeriums Mitte Januar. Dies gibt erneut Befürchtungen Anlass, dass Libyen und die EU beziehungsweise einzelne EU-Mitgliedstaaten künftig bei der Flüchtlingsabwehr kooperieren werden, wie dies bereits unter Gaddafi der Fall war: Libyen würde Europa wieder die Flüchtlinge vom Hals halten und dafür Unterstützung der EU oder einzelner Mitgliedstaaten erhalten. Erst am 21. Januar reiste der italienische Premierminister Mario Monti nach Tripolis, um dort mit Vertretern der neuen libyschen Regierung zu verhandeln. Im Februar soll die italienische Innenministerin Anne Marie Cancellieri nach Libyen reisen um dort über eine bilaterale Kooperation zu Migrationsfragen zu diskutieren. Angesichts der aktuellen Menschenrechtslage in Libyen wäre eine solche Kooperation kaum weniger skandalös als die dem vorausgegangene mit dem Gaddafi-Regime: Berichten zufolge werden Gefangene – darunter viele Flüchtlinge – auch unter der neuen Regierung Libyens brutal gefoltert. Auch jenseits der Haftzentren droht Flüchtlingen in Libyen Gefahr für Leib und Leben. Die Flüchtlinge riskieren deshalb auch nach der Revolution mit maroden Booten aus Libyen nach Europa zu fliehen. Erst am Samstag kenterte ein Flüchtlingsboot vor dem Hafen von Misrata. 15 Menschen starben, darunter offenbar zwölf Frauen und ein Kind. 40 Menschen galten als vermisst. Die EU muss von ihren Kooperationsplänen mit Libyen Abstand nehmen. Es darf nicht sein, dass die Europäische Union Haftanstalten in Libyen renoviert, in denen inhaftierten Flüchtlingen erniedrigende Behandlung droht. Stattdessen muss Europa den in Libyen festsitzenden Flüchtlingen eine Schutzperspektive eröffnen. Ihre Aufnahme in Europa ist dringend geboten. 
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Deutschland hält am gescheiterten Asylzuständigkeitssystem fest

28. Jan 2012
Am Donnerstag diskutierten die EU-Innenminister in Kopenhagen über „Solidarität“ in Hinblick auf die europäische Flüchtlingspolitik. Das Signal, das hierbei von Deutschland ausging, ist eindeutig: Ein solidarisches System zur Aufnahme von Flüchtlingen in der EU wird es mit Deutschland nicht geben. Innenstaatssekretär Ole Schröder bekräftigte, die Bundesregierung werde auf jeden Fall an der Dublin-II-Verordnung festhalten. Diese sieht vor, dass Flüchtlinge  in der Regel dort ihren Asylantrag stellen müssen, wo sie europäischen Boden betreten haben. Dass die Dublin-Verordnung unsolidarisch ist und in der Praxis zu Menschenrechtsverletzungen führt, ist offensichtlich. Die Verordnung sorgt dafür, dass die Verantwortung für die Flüchtlinge den EU-Staaten an den Außengrenzen aufgebürdet wird.  Griechenland, Italien, Malta, Ungarn und andere Staaten am Rande der EU verweigern sich jedoch einer menschenwürdigen Aufnahme von Flüchtlingen oder sehen sich außer Stande diese zu gewährleisten. Der Mangel an Solidarität unter den EU-Mitgliedstaaten führt so zu organisierter Verantwortungslosigkeit gegenüber schutzsuchenden Menschen. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof (EMGR) hat daher schon wiederholt Abschiebungen in Länder an den EU-Außengrenzen untersagt. Bereits im Januar 2011 verurteilte er Griechenland aufgrund der menschenunwürdigen Inhaftierungspraxis von Schutzsuchenden sowie Belgien, da das Land Asylsuchende nach Griechenland abgeschoben hatte. Seit dem Urteil des EMGR existiert faktisch ein europaweiter Überstellungsstopp nach Griechenland. In einem Urteil am 21.Dezember 2011 hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg - ebenfalls am Beispiel Griechenland - klargestellt: Ein blindes Abschieben der Verantwortung ist nicht im Einklang mit den Menschenrechten und der EU-Grundrechtecharta. Für die Bundesregierung ist dies allerdings kein Anlass, endlich das Versagen des Dublin-Systems einzugestehen und sich in der EU für eine solidarische und humane Flüchtlingspolitik einzusetzen. Vielmehr zeigte Staatssekretär Ole Schröder angesichts des durch die beiden europäischen Gerichtshöfe erzwungenen Abschiebestopps nach Griechenland außerordentliche Kreativität: Gegenüber der Nachrichtenagentur dpa ließ er verlauten, der Abschiebestopp nach Griechenland sei eine „Geste der Solidarität“. Dass Deutschland im Jahr 2011 rund 5000 Asylsuchende, die aus Griechenland einreisten, nicht zurückgeschickt habe, zeige, „dass wir unserer humanitären Verantwortung gerecht werden“, wird  Schröder in den Medien zitiert. Eine beachtliche Verdrehung der Tatsachen.
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Auch im neuen Libyen wird gefoltert

27. Jan 2012
Fast zeitgleich veröffentlichten am 25. und 26. Januar 2012 die Organisationen Ärzte ohne Grenzen und Amnesty International sowie die Menschenrechtskommissarin der Vereinten Nationen, Navi Pillay, Stellungnahmen, in denen sie grausame Folterpraktiken in libyschen Haftanstalten aufs schärfste kritisieren. Navi Pillay berichtete, das Internationale Komitee des Roten Kreuzes habe rund 8.500 Personen in 60 Haftzentren zwischen März und Dezember 2011 aufgesucht und befragt. Unter den Gefangenen sind hauptsächlich vermeintliche Anhänger des getöteten Diktators Muammar al-Gaddafi, aber auch etliche Migranten und Flüchtlinge aus Subsahara-Afrika. Sie werden bezichtigt, als Söldner für Gaddafi gekämpft zu haben. Den Berichten zufolge werden die Inhaftierten in Haftanstalten in Tripolis, Misrata und Gheryan brutal misshandelt und teilweise zu Tode gefoltert. Militär- und Sicherheitskräfte sowie illegale Milizen sind an diesen Menschenrechtsverletzungen beteiligt. Manche Gefangene schilderten gegenüber Vertretern von Amnesty International, sie hätten sich für Delikte schuldig erklärt, nur um die Folter zu beenden. Die UN-Menschenrechtskommissarin forderte, dass die Gefängnisse unverzüglich unter die Kontrolle des Justizministeriums und der Generalstaatsanwaltschaft gebracht werden müssten, um der Gewalt ein Ende zu bereiten. Ärzte ohne Grenzen kündigte an, die Behandlung von Gefangenen in Haftzentren der Stadt Misrata zu beenden, nachdem sie über 115 Personen mit Folterverletzungen behandelt hatten – die Organisation weigere sich, Gefangene medizinisch zu versorgen, nur damit diese in der nächsten Verhörsitzung weiter gefoltert werden können. Die Ärzte ohne Grenzen waren seit August 2011 zur Behandlung der Inhaftierten vor Ort gewesen. Die libysche Übergangsregierung schweigt bis jetzt diesen dramatischen Entwicklungen. Aus Sicht von PRO ASYL reicht es nicht, die libysche Übergangsregierung an ihr Versprechen zu erinnern, ein Land aufzubauen, das die Menschenrechte achtet. Die Bundesregierung und die EU müssen nachdrücklich dafür eintreten, dass diese Menschenrechtsverletzungen in den libyschen Haftlagern unverzüglich aufhören und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Tatsache, dass es in der Umbruchsituation weiterhin in den libyschen Gefängnissen und außerhalb zu schweren Menschenrechtsverletzungen kommt, ist erschreckend. Da insbesondere Flüchtlinge und Migranten Opfer der Folterer werden, müssen alle Versuche der EU, das neue Libyen zum Kooperationspartner  in Fragen von Flucht und Migration zu erwählen, sofort unterbunden werden.
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Ein Euro für den Flüchtlingsschutz, 20 Euro für die Flüchtlingsabwehr

26. Jan 2012
Die dänische EU- Präsidentschaft versuchte beim heutigen Treffen der EU- Innenminister in Kopenhagen mit einem Diskussionspapier Bewegung in die Frage einer „genuinen und praktischen Solidarität“ im Hinblick auf die europäische Flüchtlingspolitik zu bringen. War schon die am 2. Dezember 2011 vorgelegte Mitteilung der EU- Kommission über eine „verstärkte EU- interne Solidarität im Asylbereich“ kein großer Entwurf in Richtung mehr Solidarität, so ist die Tischvorlage der Präsidentschaft eine glatte Themaverfehlung: Es geht um bessere Kooperation und mehr Geld für die gemeinsame Flüchtlingsabwehr. Vorschläge, wie ein künftiges Aufnahmesystem für Asylsuchende in Europa fair und solidarisch gestaltet werden könnte, sucht man vergeblich. Was die EU- Staaten als Beitrag zur Solidarität verbuchen, verdeutlicht eine Auflistung der EU- Finanzhilfen für die Mitgliedsstaaten: Griechenland erhält über 20 Mal so viel für die Flüchtlingsabwehr und Rückführung von Flüchtlingen und Migranten als für die menschenwürdige Aufnahme von Schutzsuchenden. In 2012 soll das Land 3.601.857 Euro aus dem Europäischen Flüchtlingsfonds erhalten, der Mittel zur Flüchtlingsaufnahme bereitstellt. Dem stehen 44.745.804 Euro aus dem Außengrenzen- Fonds und 37.357 612 Euro aus dem Rückkehrfonds gegenüber – also Mittel, die für die Flüchtlings- und Migrationsabwehr bereitstehen. Seit nunmehr 13 Jahren baut die Europäische Union an einem gemeinsamen Asylsystem – das Ergebnis ist bis jetzt nicht mehr als ein asylrechtlicher Flickenteppich. Die EU- Staaten einigen sich zwar schnell bei der Flüchtlingsabwehr, verhalten sich aber bei der Aufnahme von Schutzsuchenden weiterhin als Konkurrenten in einem Wettlauf der nationalstaatlichen Schäbigkeiten. Es muss endlich Schluss sein damit, dass Staaten im Innern die maßgebliche Verantwortung für den Flüchtlingsschutz an die Außengrenzstaaten abschieben. Notwendig ist ein humanitärer Verteilungsmechanismus, der die Bedürfnisse und familiären Bindungen des Schutzsuchenden in den Mittelpunkt stellt. Europa braucht ein gemeinsames Asylrecht, das Schutzsuchenden einen gefahrenfreien Zugang eröffnet, faire Asylverfahren und menschenwürdige Aufnahmebedingen europaweit durchsetzt. Europa braucht mehr Solidarität und mehr Menschlichkeit in der Flüchtlingspolitik. Die Debatte der EU- Innenministerin Kopenhagen hat zu diesen drängenden Fragen keinen Beitrag geleistet.
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„So unsicher wie Somalia“ - Flüchtlinge berichten aus Libyen

24. Jan 2012
Wie Migrants at Sea berichtete, rettete am 13. Januar die italienische Küstenwache 72 somalische Flüchtlinge vor Malta, die in Libyen gestartet sein sollen – darunter waren laut UNHCR auch eine schwangere Frau und 29 Minderjährige. Am 15. Januar rettete ein italienisches Containerschiff und die maltesische Marine 68 Flüchtlinge, die in Libyen gestartet und vier Tage auf offener See ausgeharrt hatten, wobei den Flüchtlingen zufolge ein Mann starb. Eine der zehn geretteten Frauen gebar auf dem maltesischen Marineboot ihr Kind. Mitarbeiter des UN-Flüchtlingskommissariats UNHCR haben die Flüchtlinge, die größtenteils ursprünglich aus Somalia stammen, interviewt. Die Asylsuchenden berichteten von großer Unsicherheit in Libyen, von Plünderungen, Raub und Vergewaltigungen. Insbesondere für schwarze Menschen aus den Subsahara-Staaten sei die Lage lebensgefährlich. Eine somalische Frau sagte gegenüber dem UNHCR, dass sie sich fürchteten, das Haus zu verlassen. Einige sagten, die Lage in Teilen Libyens sei vergleichbar mit der in Somalia herrschenden Rechtlosigkeit. „Seit alle Libyer Waffen haben, entwickelt es sich dort wie in Somalia – es gibt keine Sicherheit und keine Stabilität“, sagte einer der Asylsuchenden den UNHCR-Mitarbeitern. Die Waffen müssten dringend eingesammelt werden, so der somalische Flüchtling. „Sie sagen wir seien Gefährten Gaddafis“, berichtete ein anderer. Offenbar wird schwarzen Menschen in Libyen noch immer unterstellt, Söldner des Gaddafi-Regimes zu sein – für die Flüchtlinge ist das lebensgefährlich. „Viele Somalier wurden getötet und noch immer werden dort Somalier ermordet“, sagte ein Flüchtling gegenüber der Times of Malta. “Wir mussten uns so weit wie möglich in unseren Wohnungen verschanzen“. Das UNHCR ruft alle Staaten auf, ihre Grenzen für alle Menschen, die vor Krieg und Gewalt fliehen müssen, offen zu halten. „Es ist unbedingt erforderlich, dass die alte Tradition der Seenotrettung von allen Schiffsbesatzungen hoch gehalten wird.“ Die von der maltesischen Armee koordinierte Rettung der Flüchtlinge sei in dieser Hinsicht ein positives Beispiel.
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Hungerstreik: Somalische Flüchtlinge protestieren gegen Haft in der Ukraine

20. Jan 2012
Weitere Flüchtlinge in einem anderen Haftlager in Chernigiv befinden sich ebenfalls im Hungerstreik. Mehr als 20 der protestierenden Flüchtlinge sind minderjährig. Die Lage der Flüchtlinge ist verzweifelt: Sie waren gezwungen, Somalia zu verlassen, um den bewaffneten Auseinandersetzungen zu entfliehen. Nun sitzen sie in der Ukraine fest, wo sie weder Flüchtlingsschutz erhalten noch ihre Menschenrechte beachtet werden. Stattdessen werden sie 12 Monate lang ohne jede Perspektive inhaftiert. Die somalischen Flüchtlinge beklagen sich außerdem darüber, dass sie keinen Zugang zu einer ärztlichen Versorgung haben. Zudem seien sie Opfer von polizeilichen Übergriffen. Viele der in der Ukraine inhaftierten Flüchtlinge sind nicht das erste Mal im ukrainischen Gefängnis. Wann immer sie bei dem Versuch, die Ukraine Richtung EU zu verlassen, von der Polizei aufgegriffen werden, werden sie erneut inhaftiert. Obwohl die Betroffenen eigentlich das Land verlassen wollen, werden sie unter dem Vorwand festgesetzt, sie würden sich "illegal" in der Ukraine aufhalten. Die anschließenden Haft gilt offiziell als Abschiebungshaft. Allerdings werden Abschiebungen - z.B.  nach Somalia - von ukrainischen Behörden gar nicht vollzogen. Mit menschenrechtlichen Maßstäben ist eine solche Inhaftierungspraxis nicht vereinbar, da rechtlich gesehen kein legitimer Haftgrund vorliegt.  Der Grund für die exzessive Inhaftierungspraxis der Ukraine ist eigentlich ein anderer als die der Beendigung des "illegalen" Aufenthalts. Als Türsteher der Europäischen Union sorgt die Ukraine dafür, dass Flüchtlingen nicht in die EU weiterreisen. Ihnen wird damit de facto der Zugang zu europäischen Staaten verwehrt, wo sie ein Asylverfahren und internationalen Schutz tatsächlich erhalten könnten.  PRO ASYL sieht in dem Hungerstreik der betroffenen Flüchtlinge einen dramatischen Appell an die ukrainischen Behörden und die Europäische Union: Die somalischen Flüchtlinge müssen umgehend aus der Haft entlassen werden! Die EU-Staaten dürfen nicht länger den Zugang für Asylsuchenden zu ihren Territorien verweigern! Die Politik der Auslagerung der Fluchtverhinderung an Transitstaaten ist mit dem Geist der Genfer Flüchtlingskonvention nicht zu vereinbaren. Aktuelle Informationen zum Hungerstreik: Bordermonitoringproject Ukraine Hinweis: Menschenrechtsaktivist/innen haben eine Fax- und Emailkampagne für die Freilassung der Flüchtlinge gestartet. Sie richtet sich an die ukrainischen Behörden. Informationen finden sie hier: http://bordermonitoring-ukraine.eu/storage/faxemail-campaign/
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Urteil des EGMR: Diplomatische Zusicherungen schützen nicht vor Folter

17. Jan 2012
Auf sogenannte „diplomatische Zusicherungen“ ist kein Verlass. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs zum Fall Abu Qatada hervor. Der prominente Islamist und Terrorverdächtige, der in Großbritannien in Haft sitzt, darf nicht nach Jordanien abgeschoben werden, urteilte das Gericht. Denn auch wenn sich Großbritannien von Jordanien eine diplomatische Zusicherung eingeholt hatte, dass Abu Qatada nach der Abschiebung nicht gefoltert werde, drohe ihm in Jordanien ein Prozess, der auf durch Folter abgepressten Aussagen beruhe. Das Urteil gilt als Grundsatzurteil zum Thema „diplomatische Zusicherungen“. Dabei lassen sich Staaten vor einer Abschiebung zusichern, dass Abgeschobene in ihrem Herkunftsland nicht gefoltert werden. Dass solche „Nicht-Folter-Bescheinigungen“ nicht verlässlich sind, hat sich schon mehrfach gezeigt. So dokumentiert etwa Amnesty International Fälle, in denen sich solche „diplomatische Zusicherungen“ als wirkungslos herausgestellt haben. Etwa den Fall von Sami Ben Khemais Essid, der 2008 von Italien nach Tunesien abgeschoben wurde, obwohl dem Terrorverdächtigen dort Folter drohte. Um der Abschiebung einen Anstrich der Legalität zu verleihen, ließ sich Italien zuvor von Tunesien zusichern, dass Sami Ben Khemais Essid nicht gefoltert werde – doch die Sicherheitskräfte des tunesischen Regimes unter Diktator Ben Ali hielten sich nicht an diese Zusicherung und folterten Sami Ben Khemais Essid beim Verhör. Auch Deutschland hat bereits versucht, mit Hilfe von „diplomatischen Zusicherungen“ Abschiebungen nach Tunesien und in die Türkei zu ermöglichen. Das Urteil des EGMR schiebt solchen Zusicherungen nun einen Riegel vor. Das ist gut so: Diplomatische Zusicherungen können und dürfen kein Mittel sein, um Abschiebungen in Staaten zu rechtfertigen, in denen Folter in Gefängnissen auf der Tagesordnung ist. Menschen in Staaten abzuschieben, in denen den Betroffenen Folter und unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen, ist nach der Europäischen Menschenrechtskonvention verboten. Das gilt auch für Terrorverdächtige. 
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Drohende Abschiebung von Deutschland über Ungarn nach Syrien

11. Jan 2012
Asylsuchende, die das Gebiet der Europäischen Union zuerst in Ungarn betreten haben, können nach der Dublin-II-Verordnung aus Deutschland und anderen EU-Staaten zurück nach Ungarn abgeschoben werden. Dort werden die Betroffenen inhaftiert und teilweise sogar in ihr Herkunftsland abgeschoben. In Ungarn drohen auch Abschiebungen nach Syrien. Obwohl dort derzeit täglich schwerste Menschenrechtsverletzungen dokumentiert werden, will das ungarische Ministerium für Flüchtlingsangelegenheiten festgestellt haben, „dass die Syrische Arabische Republik als ein sicheres Herkunftsland betrachtet werden kann, wo der Abzuschiebende weder aus Gründen der Herkunft , Religion, Nationalität, gesellschaftlicher Zugehörigkeit oder wegen seiner politischen Meinung der Gefahr der Verfolgung ausgesetzt ist“ – so ist in einem Entscheid der ungarischen Behörde für Immigration zu lesen, in der es um die Abschiebung eines Syrers geht, der in Syrien an Demonstrationen gegen das Assad-Regime teilgenommen hatte und daraufhin flüchten musste. Derzeit sitzen vier syrische Asylsuchende in München in Abschiebehaft – sie sollen von Deutschland nach Ungarn abgeschoben werden und müssen befürchten, von Ungarn aus weiter nach Syrien abgeschoben zu werden. Darunter sind nach Angaben des bayerischen Flüchtlingsrats zwei syrische Deserteure. Nach einer Antwort des deutschen Innenministeriums auf eine Presseanfrage sieht dieses dennoch „keine Veranlassung, von Überstellungen gemäß der Dublin-Verordnung nach Ungarn abzusehen, sofern nicht im Einzelfall außergewöhnliche humanitäre Umstände einer Überstellung entgegenstehen und zu einer Durchführung des Asylverfahrens in Deutschland führen.“ Eine solche Ausnahme, so das Bundesinnenministerium, liege aber „nicht bereits darin begründet, dass es sich bei den Asylbewerbern um Deserteure der syrischen Armee handelt.“ Das Bundesministerium des Innern geht weiter davon aus, „dass die Gewährleistungen des europäischen und internationalen Flüchtlingsrechts sowie der einschlägigen Menschenrechtskodifikationen, insbesondere das Verbot des Refoulement, von Ungarn als Mitgliedstaat der Europäischen Union eingehalten werden“. Das Ministerium behauptet, gegenteilige Erkenntnisse lägen derzeit nicht vor. Dabei zeigt ein aktueller Bericht des ungarischen Helsinki-Komitees, dass Ungarn die vom Bundesinnenministerium erwähnten verbrieften Flüchtlingsrechte insbesondere im Falle von Schutzsuchenden missachtet, die im Zuge der Dublin-II-Verordnung nach Ungarn zurückgeschoben wurden: Sie erhalten in Ungarn pauschal eine Ausweisungsanordnung – auch wenn sie einen Asylantrag stellen. Denn da die meisten Betroffenen bereits bei ihrer ersten Ankunft in Ungarn einen Asylantrag gestellt haben, den sie nach ihrer Zurückschiebung nach Ungarn nicht wieder aufnehmen können, wird ab nun ihr Asylgesuch als Folgeantrag gewertet. Das perfide daran: Wer in Ungarn einen solchen Folgeantrag stellt, bekommt keinen Rechtsschutz vor Abschiebung und kann also einfach abgeschoben werden – obwohl ihr Asylgesuch in keinem EU-Staat abschließend geprüft wurde. 2010 wurden 200 Menschen von Deutschland nach Ungarn abgeschoben, im ersten Halbjahr des Jahres 2011 waren es 49.
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Brutale Polizeigewalt bei der Demonstration zum siebten Todestag von Oury Jalloh

09. Jan 2012
Am Samstag, den 7. Januar demonstrierten in Dessau rund 300 Menschen, um an den Tod von Oury Jalloh zu erinnern und die Aufklärung seiner Todesumstände zu fordern. Nach Berichten der Liga für Menschenrechte, The Voice und der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh wurden dabei mehrere Menschen durch Polizeigewalt verletzt: Mouctar Bah, Gründer der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, wurde mehreren Berichten zufolge mehrfach von der Polizei geschlagen, woraufhin er bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden musste. Auch andere Demonstrantinnen und Demonstranten wurden durch Pfefferspray und Schläge von Polizisten verletzt. Nach Angaben der Liga für Menschenrechte hatte die Polizei Mouctar Bah schon im Vorfeld der Demonstration in seinem Laden aufgesucht, um ihm mitzuteilen, dass Slogans und Transparente mit der Aufschrift „Oury Jalloh – das war Mord“ auf der Demonstration nicht gestattet sein würden. Bei Zuwiderhandlung wurde ihm mit Strafverfolgung gedroht. Bei den Demonstrationen der vergangenen Jahre habe es seitens der Polizei keine vergleichbaren Beanstandungen gegeben. Auch in den schriftlichen Demonstrationsauflagen sei von einem Verbot dieser Parole keine Rede.  Dies zeigt, dass die Polizei offensichtlich einen Vorwand gesucht hat, um Mouctar Bah einzuschüchtern und die Demonstration zu kriminalisieren. Mit dem Grundrecht auf Meinungs- und Versammlungsfreiheit ist dies nicht zu vereinbaren. Dennoch war der Slogan, den die Polizei nach Auskünften der Polizei Dessau als „üble Nachrede“ wertet, der Polizei auf der Demonstration am Samstag dann offenbar Anlass genug, um Mouctar Bah ins Krankenhaus zu prügeln und auch die zwei anderen Vorstandsmitglieder der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zu verletzen. Zuvor hatte die Polizei die Betroffenen im Dessauer Hauptbahnhof einer Personenkontrolle unterzogen. Man sollte meinen, dass die Polizei angesichts des Anliegens, dem in einer Dessauer Polizeizelle auf grauenvolle Weise gestorbenen Oury Jalloh zu gedenken, den Demonstrierenden sensibel und zurückhaltend begegnen sollte. Doch stattdessen scheint sich die Polizei Dessau offenbar im Sinne des polizeilichen Korpsgeistes dazu gemüßigt gesehen zu haben, ihnen mit exzessiver Gewalt zu begegnen. Inzwischen kündigte Innenminister Uwe Stahlknecht „lückenlose Aufklärung“ über die Vorfälle vom Samstag an. Doch selbst wenn die Verantwortlichen ermittelt und bestraft werden sollten, bliebe die  Polizeigewalt bei der Gedenkdemonstration für Oury Jalloh ein weiterer Skandal bei der Dessauer Polizei.
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Ceuta und Mellila heute – Zur Situation von Flüchtlingen an den spanischen Enklaven in Nordafrika

06. Jan 2012
Über sechs Jahre ist es her, dass Hunderte afrikanischer Flüchtlinge auf ihrem Weg nach Europa versuchten, die Grenzzäune der spanischen Enklaven Ceuta und Melilla zu überwinden. Mindestens 16 Menschen starben dabei. Kurz darauf fanden auf Anordnung der spanischen Behörden menschenrechtswidrige Massenabschiebungen ins Nachbarland Marokko statt. Von dort aus wurden tausende Flüchtlinge von marokkanischen Polizisten an die algerische Grenze gebracht und in der Wüste abgesetzt. Seither ist dieses „Schlupfloch“ nach Europa mittels modernster Abschottungstechnik und intensiver diplomatischer Kooperation zwischen Spanien und Marokko weitgehend geschlossen. Fluchtrouten haben sich zunächst nach Westen (Kanaren), inzwischen nach Osteuropa verlagert. Aktuell gelangen Flüchtlinge wieder in größeren Zahlen nach Melilla und Ceuta, wohl vor allem verursacht durch die revolutionären Umbrüche in Nordafrika im vergangenen Jahr 2011. Nach Schätzungen der Menschenrechtsorganisation PRODEIN in Melilla sind seit Sommer 2011 bis zum Jahresende täglich etwa zehn „irreguläre Migranten“ nach Melilla gekommen. Einige gelangen versteckt in Autos über die Grenzübergänge in die Stadt, der überwiegende Teil über das Meer – oft schwimmend. Über den Grenzzaun habe es seit 2007 niemand mehr geschafft, obwohl es im vergangenen Sommer seit langer Zeit wieder zu vereinzelten Versuchen gekommen sei, berichtet José Palazón, Vorsitzender von PRODEIN. Über die Vorgänge am Zaun besteht seitens der Behörden jedoch offensichtlich eine Auskunftssperre. Im letzten Jahr sind nach Informationen von PRODEIN im Meer vor Melilla verschiedentlich Flüchtlingsboote von spanischen Schiffen entdeckt worden. Anstatt die Menschen zu retten, habe – in einem konkreten Fall vom 21. November 2011 - die Besatzung der spanischen Fähre jedoch die marokkanischen Behörden informiert, die wiederum einen Rücktransport der 22 Betroffenen nach Marokko veranlasst hätten. José Palazón vermutet hinter diesem Vorgehen System. Die aktuelle Situation an der Grenze ist zwar laut José Palazón in ihrer Dramatik im Hinblick auf Art und Anzahl der Menschenrechtsverletzungen gegenüber Flüchtlingen bei weitem nicht mit der von 2005/2006 zu vergleichen. So seien keine Misshandlungen durch spanische Grenzbeamte mehr bekannt geworden. Auch werde Flüchtlingen die Möglichkeit, sich bei den Behörden offiziell registrieren zu lassen und ggfl. einen Asylantrag zu stellen offensichtlich nicht mehr verwehrt. Dennoch würden immer wieder Fälle von völkerrechtswidrigen Abschiebungen von Melilla nach Marokko bekannt – häufig ermöglicht durch korrupte Grenzbeamte. PRODEIN beklagt ebenso, dass es wie im Jahr 2005 wieder regelmäßig von marokkanischen Beamten durchgeführte Transporte von Flüchtlingen an die algerische Grenze gebe. Die Aufnahmesituation in Melilla ist, wie zahlreichen Presseberichten zu entnehmen ist, seit Anfang 2011 prekär. Das staatliche Erstaufnahmezentrum CETI ist permanent überfüllt, weshalb viele der derzeit hauptsächlich aus der DR Kongo, Kamerun und Nigeria stammenden Neuankömmlinge oft bereits nach wenigen Wochen Aufenthalt mit einer Abschiebungsanordnung aufs Festland und dort in Haftlager gebracht werden. Normalerweise bleiben diejenigen, die keine Aussicht auf ein erfolgreiches Asylverfahren haben, in Melilla, bis eine Abschiebung ins Herkunftsland möglich ist. Lediglich Frauen, Kinder und Familien müssen nicht dauerhaft in Melilla bleiben, sondern werden üblicherweise in Aufnahmezentren auf der iberischen Halbinsel untergebracht. Fünf Jahre nach dem Flüchtlingsdrama von Ceuta und Melilla (Presseerklärung, 05.10.2010) Ein Jahr nach dem Flüchtlingsdrama in Ceuta und Melilla (Presseerklärung vom 06.10.2006) Flüchtlingsdrama in Ceuta und Melilla Presseerklärung, 07.10.2005
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Residenzpflicht in Berlin und Brandenburg: Von der pauschalen Schikane zur gezielten Sanktion?

03. Jan 2012
Nach Ansicht von Brandenburgs Innenminister Dietmar Woidke (SPD) hat sich die im Juli 2010 in Kraft getretene Lockerung der Residenzpflicht voll bewährt. Vor diesem Datum war es Asylsuchenden und Geduldeten nicht gestattet, den ihnen zugewiesenen Landkreis zu verlassen, ohne vorher bei der Ausländerbehörde eine sogenannte „Verlassenserlaubnis“ einzuholen – Verstöße wurden beim ersten Mal als Ordnungswidrigkeit und dann sogar als Straftat geahndet. Seit eineinhalb Jahren nun dürfen sich die meisten Betroffenen in den Grenzen des Bundeslands frei bewegen und, sofern sie eine spezielle Dauererlaubnis erhalten, auch in Berlin aufhalten. Woidke betonte, dass die von Gegnern der Lockerung befürchteten Konsequenzen „wie verstärktes Untertauchen, Zunahme von Straftaten, Verzögerungen von Asylverfahren mangels Erreichbarkeit“ nicht eingetreten seien – und dass sich durch die Liberalisierung die Lebenssituation der meisten Asylsuchenden und Geduldeten wesentlich verbessert habe. Für die meisten Betroffenen ist dies richtig und sehr begrüßenswert – doch ein nicht geringer Teil der Flüchtlinge darf sich weiterhin nicht frei in Berlin und Brandenburg bewegen. Geduldete Menschen, denen die Ausländerbehörde vorwirft, ihre Identität verschleiert zu haben oder ihre Mithilfe bei der Passbeschaffung zu verweigern, sollen keine Dauererlaubnis erhalten. Nach Schätzungen des Berliner Flüchtlingsrats könnte dies bis zu 50 Prozent der Geduldeten betreffen – und das in sehr vielen Fällen zu Unrecht. Denn schon wenn ein gültiger Reisepass fehlt, werfen die Ausländerbehörden den Betroffenen meist mangelnde Mitwirkung vor. Oft ist aber die Beschaffung eines Passes gar nicht möglich, da die Herkunftsländer Staatsangehörigkeiten nicht bestätigen, Botschaften Pässe nur gegen hohe Schmiergelder ausstellen oder den Betroffenen andere Hindernisse in den Weg stellen. Deshalb werden viele Flüchtlinge von der Liberalisierung der Residenzpflicht ausgeschlossen und faktisch bestraft. Nach Beate Selders vom Flüchtlingsrat Brandenburg wurde die Residenzpflicht, die früher als pauschale Schikane so gut wie alle Asylsuchende und Geduldete traf, so zum Sanktionsinstrument umgebaut. Das wirft ein Schatten auf die ansonsten fortschrittliche Regelung Brandenburgs, die auch anderen Bundesländern als Vorbild diente: Mittlerweile dürfen sich residenzpflichtige Flüchtlinge auch in Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern innerhalb der Landesgrenzen frei bewegen. Eine unter anderem von Brandenburg eingebrachte Bundesratsinitiative, die dafür eintrat, die „Residenzpflicht bundesweit zum Ausnahmefall und die Bewegungsfreiheit zur Regel“ zu machen, war Ende 2010 im Bundesrat gescheitert. Bis die längst überfällige Abschaffung der schikanösen und diskriminierenden Einschränkung der Bewegungsfreiheit von Flüchtlingen im ganzen Bundesgebiet bewerkstelligt ist, sind trotz des deutlichen Trends zur Liberalisierung der Residenzpflicht leider noch viele politische Hürden zu nehmen. Übersicht über räumliche Aufenthaltsbeschränkung in den Bundesländern (PDF, Stand Sept. 2011)
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Europarat-Untersuchung: Wer ist schuld am Flüchtlingssterben im Mittelmeer?

30. Dec 2011
„Genau in dem Jahr, in dem die Mittelmeerregion der genausten Überwachung unterworfen wurde, wurden die meisten Toten oder Vermissten registriert“, so die niederländische Europarats-Abgeordnete Tineke Strik im Interview mit dem europäischen Flüchtlingsrat ECRE (PDF, engl.). Seit Januar 2011 sind über 2000 Menschen bei ihrer Flucht nach Europa auf dem Meer umgekommen. Manchen von ihnen wurde trotz rechtzeitiger Hilferufe die Rettung verweigert. In einem Fall mussten 61 Flüchtlinge auf dem Mittelmeer sterben, obwohl ihr Hilferuf registriert wurde und die Position des schiffbrüchigen Bootes bekannt war. Dieser Fall steht im Zentrum von Striks Ermittlungen. Striks Untersuchung zeigt, dass das Problem nicht etwa bei bestehenden  Gesetzeslücken oder ungeklärten Zuständigkeiten liegt. „Jeder auf See hat die Pflicht, jedem in Seenot geratenen Menschen zu helfen“, fasst Strik die Rechtslage zusammen. Das Seerecht, das humanitäre Völkerrecht und die Regelungen für die Aufnahme von Flüchtlingen liefern klare Vorgaben. „Die Frage ist aber, ob die Staaten bereits sind, diese zu erfüllen“, so Strik. Aber Striks Kritik geht über die Frage nach der Zuständigkeit für  konkrete Rettungsmaßnahmen hinaus. Ihrer Meinung nach könnten Menschen etwa evakuiert werden, noch bevor sie aus Ihrer Not heraus die lebensgefährliche Flucht über das Mittelmeer antreten. „Es ist ziemlich  merkwürdig, dass wir uns erst dann um die Rettung dieser Menschen bemühen, wenn sie das Risiko zu Ertrinken bereits eingehen mussten“, so Strik. „Man könnte die Leute ja evakuieren bevor sie sich dazu  entscheiden, über das Meer zu fliehen“, plädiert sie für die Aufnahme von Flüchtlingen. Mehr Solidarität unter den EU-Staaten wäre dringend geboten. Würden die  Staaten im Zentrum der EU und damit auch Deutschland die Staaten an den  Außengrenzen bei der Aufnahme von Flüchtlingen unterstützen, würde dies eventuell auch helfen, die Seenotrettung zu verbessern: „Obwohl es keine Entschuldigung dafür gibt, Flüchtlinge in Seenot nicht zu retten, wäre es hilfreich, wenn andere Mitgliedsstaaten ihre Solidarität zeigen würden“, so Strik. Ein gemeinsames Europäisches Asylsystem könnte zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Meer beitragen. Strik kritisiert, dass Italien Fischer wegen angeblichen Menschenschmuggels strafrechtlich verfolgte, ihnen für Jahre die Lizenz entzogen oder Schiffe wochenlang in Häfen behalten hat, weil sie Menschen gerettet hatten. Schiffsbesatzungen müssten zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie Menschen in Seenot nicht helfen, und nicht andersherum. „Unterlassene Hilfe darf nicht straffrei bleiben“, so Strik.
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Hektische Herbergssuche: Kommunen suchen nach Unterkünften für Asylsuchende

23. Dec 2011
„Flüchtlingsstrom bereitet Kopfzerbrechen“, „Mehr Asylbewerber im Südwesten“, „Notlage durch Flüchtlinge“ – die Lokalpresse im ganzen Land ist seit mehreren Wochen voller Berichte über gestiegene Asylbewerberzahlen und fehlende Unterkünfte. In der Tat: Die Zahl der Flüchtlinge, die hoffen, in Deutschland Schutz zu finden, ist angestiegen. Kamen im Jahr 2009 27.600 Asylsuchende hierher, waren es 2010 41.000. Im ersten Halbjahr 2011 wurden 20.600 Erstanträge auf Asyl gestellt. Also müssen die Kommunen mehr Flüchtlinge beherbergen. Dass jetzt an vielen Orten neue Unterkünfte gesucht werden und teils von „Notunterkünften“ die Rede ist, vermittelt jedoch ein falsches Bild der Lage. Denn die hektische Herbergssuche in den Kommunen liegt nicht an einem angeblichen „Flüchtlingsstrom“ oder einer „Bewerberwelle“, sondern schlicht daran, dass die Kommunen im Zuge der seit 1992 extrem gesunkenen Asylbewerberzahlen ihre Unterkunftsplätze teils stark reduziert hatten. Offenbar war man davon ausgegangen, dass die Zahlen weiterhin sinken und hielt keine Unterkünfte in Reserve. Nun zeigen sich viele Kommunen bereits bei einem leichten Anstieg der Asylsuchenden überfordert. Das ist fatal: Zum einen entsteht so der Eindruck, die Flüchtlinge seien eine kaum zu bewältigende Last. Zum anderen droht den Asylsuchenden, auf die Schnelle notdürftig in überfüllte oder ungeeignete Unterkünfte gesteckt zu werden. PRO ASYL fordert generell, dass Flüchtlinge dezentral in Wohnungen untergebracht werden und nicht in Sammelunterkünften, die Schutzsuchende ausgrenzen, stigmatisieren und krank machen. Mit den steigenden Zahlen von Asylantragstellern zeichnet sich die Neuauflage einer alten Polemik ab: Angeblich hätten die Kommenden oft keine Fluchtgründe. Wer das mit den Statistiken des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) zu stützen versucht, sollte wissen: Die Schutzquote des Bamf spiegelt im Wesentlichen eines wieder – kommen mehr Flüchtlinge, erhalten weniger Schutz. Doch die Flüchtlinge kommen heute keineswegs mit schlechteren Gründen nach Deutschland. Im Gegenteil: Schon die Hauptherkunftsländer dieses Jahres zeigen, dass ein Großteil der Flüchtlinge aus Afghanistan, aus Syrien, aus dem Irak und dem Iran kommen – aus Ländern, die auf der Liste der Krisenherde dieser Welt ganz oben stehen.
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Erläuterungen: IMK-Beschluss zum Thema Bleiberecht

21. Dec 2011
Die letzte Innenministerkonferenz hatte am 04.12.09 eine Verlängerung der Altfallregelung des § 104a AufenthG bis zum 31.12.11 beschlossen. Da einem Teil der Betroffenen – geschätzt circa 14.000 Personen – der Rückfall in die Duldung droht, bestand die Notwendigkeit dass sich die  IMK erneut mit dem Thema  befasst. Der Beschluss "Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen nach der Bleiberechtsregelung 2009" lautet: „Die Innenminister und -senatoren der Länder und der Bundesminister des Innern sind sich darüber einig, dass es einer weiteren Verlängerung der Bleiberechtsregelung vom 04.12.09 für geduldete ausländische Staatsangehörige nicht bedarf, weil die auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 04.12.09 gemäß § 23 Absatz 1 in Verbindung mit § 104a Absatz 5 und 6 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe in Anwendung des § 8 Absatz 1 AufenthG verlängert werden, wenn eine günstige Integrationsprognose erstellt werden kann und die Begünstigten sich nachweislich um die Sicherung des Lebensunterhalts durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bemühen.“ Die Regelung ist unklar, Einzelheiten sind nicht bekannt, weshalb nachstehend versucht werden soll, Lösungsansätze für die Praxis aufzuzeigen: 1)      Der Beschluss bezieht sich auf die „auf der Grundlage der Bleiberechtsregelung vom 04.12.09 erteilten Aufenthaltserlaubnisse auf Probe“. Als solches bezeichnet der Beschluss vom 04.12.09 nur die nach § 23 I 1 AufenthG erteilten Aufenthaltserlaubnisse nach Ziff. 2c (Hier ist zu bedenken, dass z.B. Niedersachsen Ziffer 2 Buchstaben a)-c) als Aufenthaltserlaubnisse „auf Probe“ definiert hat), bei denen eine Verlängerung gemäß § 104 V auch i.V.m. § 104a Abs. 6 AufenthG mangels Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben zur Lebensunterhaltssicherung nicht möglich war. Die Betroffenen hatten nach der früheren Regelung eine erneute Aufenthaltserlaubnis auf Probe erhalten, „sofern sie nachweisen, dass sie sich um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit bemüht haben und wenn die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Lebensunterhalt nach diesen zwei Jahren eigenständig durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit gesichert sein wird“. Diese Aufenthaltserlaubnis auf Probe soll nun in Anwendung des § 8 I AufenthG verlängert werden. § 8 I AufenthG erklärt, dass auf die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis die selben Vorschriften Anwendung finden wie auf die Erteilung -  mit anderen Worten ist der Nachweis verlangt, dass sich die Betroffenen um die Sicherung des Lebensunterhalts für sich und etwaige Familienangehörige durch eigene Erwerbstätigkeit (weiterhin vergeblich) bemüht haben und weiter bemühen  und ferner eine positive Lebensunterhaltssicherungs-Prognose gestellt werden kann. Die vorhandenen Verwaltungsvorschriften bzw. Hinweise der Länder können weiter angewandt werden. Soweit diese- wie etwa Niedersachsen, Aufenthaltserlaubnisse auf Probe anders definiert hatten, muß dies im Lichte  des jetztigen Beschlusses überprüft werden. 2) Für Personen, die nach Ziffer 2a oder 2b des Beschlusses vom 04.12.09 im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 I 1 AufenthG sind, gilt der jetzige Beschluss nicht unmittelbar, da diese Titel keine  Aufenthaltserlaubnisse auf Probe waren.  Gleichwohl gebietet der Erst-Recht-Schluss auch in diesen Fällen § 8 AufenthG – gegebenenfalls analog – anzuwenden. Dies bedeutet: a)      Wer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 I 1 AufenthG gemäß Ziffer 2a des Beschlusses vom 04.12.09 hat, erhält eine Verlängerung, sofern der Lebensunterhalt gesichert ist. Ist eine vollständige Lebensunterhaltssicherung nicht gewährleistet, ist eine entsprechende Anwendung der früheren Regelung geboten, der Betroffene muss also mindestens für die letzten sechs Monate eine Halbtagsbeschäftigung nachweisen oder bis zum 31.01.12 für die kommenden sechs Monate. Da es sich bei der Aufenthaltserlaubnis nach Ziffer 2a des IMK-Beschlusses vom 04.12.09 um eine reguläre Aufenthaltserlaubnis nach § 23 I AufenthG handelt, kommt auch die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 IV AufenthG bei Vorliegen der Voraussetzungen in Betracht. b)      Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis nach § 23 I 1 AufenthG auf der Grundlage von Ziffer 2b des Beschlusses vom 04.12.09 erhalten eine Verlängerung, sofern sie sich weiter in Berufsausbildung befinden und erwartet werden kann, dass sie integrieren und künftig ihren Lebensunterhalt selbständig sichern werden. Eine entsprechende Anwendung ist geboten, sofern die Betroffenen zwischen dem 01.07.09 und 31.12.11 ihre Schul- oder Berufsausbildung mit einem Abschluss erfolgreich beendet haben. Sind die Betroffenen bereits erwerbstätig und imstande, ihren Lebensunterhalt überwiegend zu sichern, wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Daneben sind bei diesen Fallkonstellationen stets § 18a AufenthG und § 25a AufenthG zu prüfen. Auch bei diesen Fallkonstellationen kommt die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 26 IV AufenthG in Betracht. 2)      Ungelöst sind die Fälle, bei denen der Lebensunterhalt  auch nicht teilweise gesichert ist  und  dies  auch künftig nicht erwartet werden kann. Für sie bietet die Bleiberechtsregelung keine Lösung. Ihnen kann nach § 25 IV 1 AufenthG bei Vorliegen dringender humanitärer oder persönlicher Gründe oder erheblichem öffentlichem Interesse die Aufenthaltserlaubnis vorübergehend verlängert werden. Wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls das Verlassen des Bundesgebiets eine außergewöhnliche Härte bedeuten würde, kommt auch ein Übergang in eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis nach § 25 IV 2 AufenthG in Betracht. Wird die Hürde der dringenden humanitären oder persönlichen Gründe nicht genommen, gleitet der Betroffene wieder in eine Duldung ab und wird vollziehbar ausreisepflichtig. Scheitert jedoch eine Abschiebung und auch eine freiwillige Ausreise unverschuldet an rechtlichen oder tatsächlichen Gründen ist zur Vermeidung von Dauer-Duldungen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 V AufenthG zu prüfen. Die Dauer des Aufenthalts und die bereits erfolgte Integration sind bei der Ermessenshandhabung zu Gunsten der Betroffenen zu berücksichtigen. Daneben muss auch geprüft werden, ob Anträge an den Landespetitionsausschuss oder die Härtefallkommission Sinn machen. Ebenso ist zu prüfen, ob wegen eventuell geänderter Lage im Herkunftsland Asyl- bzw Asylfolgeanträge oder isolierte Wiederaufgreifensanträge Sinn machen. Hat sich in der persönlichen Situation etwas gravierend verändert, kann das ebenfalls zu einem Bleiberechts unabhängigen Aufenthalt führen.  Der Beschlusstext ist zu finden unter: http://www.bundesrat.de/cln_161/nn_8780/DE/gremien-konf/fachministerkonf/imk/Sitzungen/11-12-09-termin.html?__nnn=true. Hubert Heinhold, Rechtsanwalt München
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