You are here

RSS Feeds

Punkrock gegen die Abschottung Europas

Proasyl News 18. Mai 2012
„Unten im Hafen setzen sie die Segel / fahren hinaus aufs offene Meer. Zum Abschied winken ihre Familien / schauen ihnen noch lange hinterher“ – der Song „Europa“ auf dem neuen Album der Toten Hosen beginnt wie der Anfang eines Seefahrermärchens, macht aber schnell klar, dass es um etwas anderes, ganz Reales geht: Um Menschen auf der Flucht nach Europa. „Die Allermeisten / werden das gelobte Land niemals erreichen / Denn die Patrouillen werden sie aufgreifen / Um sie in unserem Auftrag zu deportieren / Und der Rest, der wird ersaufen / Im Massengrab vom Mittelmeer / Weil das hier alles kein Märchen ist / Kein Happy End für alle Leute / Und wenn sie nicht gestorben sind / Sterben sie noch heute“, so der Songtext von Campino zum Sterben von Flüchtlingen auf dem Mittelmeer. Bei einer Plattenpräsentation in Frankfurt sorgte der Song für Gesprächsstoff: Haben Die Toten Hosen etwa einen persönlichen Bezug zum Thema, wollte die Moderatorin wissen. „Wir haben alle einen persönlichen Bezug dazu, wir wollen es nur nicht wahr haben: Wir sind alle mitverantwortlich für diese Politik“, sagte Campino. „An den EU-Außengrenzen wird in billigend in Kauf genommen, dass Hunderte, ja Tausende ertrinken oder unter übelsten Umständen dann wieder in Libyen landen oder in anderen nordafrikanischen Ländern“, so Breiti. Die Toten Hosen wiesen auch darauf hin, dass auch in Deutschland Flüchtlingen grundlegende Menschenrechte vorenthalten werden. Ob einer der Toten Hosen selbst schon Flüchtlingsunterkünfte in Deutschland besucht habe, wollte die Moderatorin wissen. „Ich war in Düsseldorf an den Containern im Flughafen und in verschiedenen Asylbewerberunterkünften und habe mir das angesehen“, sagte Breiti. Was ihn dabei am meisten berührt habe? „Dass die Leute, mit denen ich dort gesprochen habe, sich tausendmal bedankt haben, dass da irgendjemand aus dem Land zu ihnen kommt, in dem sie gelandet sind, und sich für ihr Schicksal interessiert. Weil alles, was mit den Behörden zu tun hat, alle die Schikanen in den Asylbewerberheimen, sind darauf ausgerichtet, andere davon abzuhalten, hierherzukommen.“ Geht es nach Breiti, ist die Gewährung von Asylrecht ein wichtiger Gradmesser dafür, in welcher Gesellschaft wir eigentlich leben wollen. „Gerade wir mit unserer Geschichte sollten wissen, was es für Leute bedeuten kann, irgendwo Zuflucht zu finden.“ Schon seit Jahren unterstützen Die Toten Hosen PRO ASYL. Dass sie das Schicksal von Flüchtlingen nun auch auf ihrer Jubiläums-Platte „Balast der Republik“ thematisieren, ist uns ein Anlass, Ihnen für die jahrelange Unterstützung ganz herzlich zu danken.
Kategorien: Proasyl News

Bis unsere Herzen komplett verhärtet sind – Bericht zum Asylverfahren in Israel

Proasyl News 16. Mai 2012
Israel verfügt erst seit 2008 über ein eigenes Asylverfahren, zuvor war allein UNHCR für die Prüfung von Schutzgesuchen zuständig. Die zuständige israelische Behörde nahm ihre Arbeit 2009 auf. In ihrem Bericht weist die Hotline for Migrant Workers auf die eklatanten Missstände im israelischen Asylverfahren hin – diese zeigen sich schon allein dadurch, dass seit Bestehen des israelischen Asylverfahrens ein einziger Flüchtling als schutzbedürftig anerkannt wurde. Dies ist besonders brisant, weil das Land für Flüchtlinge aus afrikanischen Krisengebieten ein wichtiges Ziel- und Transitland ist – etwa für Menschen, die aus Eritrea oder dem Sudan fliehen. Viele versuchen von dort aus weiter nach Europa zu fliehen – andere Fluchtrouten konnten die EU und ihre Mitgliedstaaten bereits erfolgreich blockieren. In Israel droht den Schutzsuchenden die Abschiebung in das Verfolgerland. Hotline for Migrant Workers macht auch regelmäßig Vorfälle von Misshandlungen von meist eritreischen und sudanesischen Schutzsuchenden durch Menschenhändler auf ihrem Fluchtweg nach Israel publik. Seit knapp zwei Jahren reißen die Berichte von Entführungen, Erpressungen, Folter und Todesfällen von Flüchtlingen im Sinai nicht ab. Schaffen es die Flüchtlinge über die Grenze nach Israel, droht ihnen dort die Inhaftierung: Im Januar 2012 verabschiedete die israelische Regierung ein Gesetz, das die Inhaftierung von „irregulären Einwanderern“ von bis zu drei Jahren erlaubt. Die englischsprachige Broschüre „Until our hearts are completely hardened – Asylum Procedures in Israel“ können Sie hier als PDF herunterladen (1,52MB, 62 Seiten) Zur Homepage der israelischen Organisaton „Hotline für Migrant Workers“
Kategorien: Proasyl News

Out of System“ – neuer Bericht zur Situation von Flüchtlingen in Malta

Proasyl News 11. Mai 2012
Malta geht äußerst schäbig mit den lebend ankommenden Bootsflüchtlingen um und verletzt in zahlreich dokumentierten Fällen seine Pflicht, Menschen aus Seenot zu retten. Alle neuankommenden Asylsuchenden werden inhaftiert, auch die Überlebenden der zahlreichen Flüchtlingskatastrophen vor der maltesischen Küste. Asylsuchende können bis zu zwölf Monaten inhaftiert werden. Später werden sie in den sogenannten „Open Centers“ untergebracht, die bis vor kurzem zum Teil noch aus Zelten bestanden – erst jetzt werden die Zelte im Tent Camp Hal Far durch Container ersetzt. Und über kurz oder lang landen viele in Elend und Obdachlosigkeit. Wie es den Flüchtlingen auf Malta ergeht, dokumentiert der nun erschienene Bericht „Out of System“. Der Titel der Dokumentation verdankt sich einem Begriff, den die Flüchtlinge auf Malta selbst geprägt haben. „Out of System“ beschreibt die Situation jener, die ohne einen Platz in einem Flüchtlingslager und ohne finanzielle Unterstützung, also faktisch mittel- und obdachlos, auf der Insel leben. Dies betrifft einen nicht geringen Teil der Flüchtlinge auf Malta.  Auch jene Flüchtlinge und Asylsuchende, die noch nicht „out of System“ sind, finden in Malta keine menschenwürdige Aufnahme. Der Bericht  skizziert die verschieden Stationen, die Flüchtlinge während ihres Aufenthalts auf Malta durchlaufen: Die Ankunft auf Malta, das maltesische Asylsystem, die Haftanstalten  und die offenen Flüchtlingslager.   Aufgrund der Dublin-II-Verordnung haben Flüchtlinge kaum Chancen, von hier wegzukommen.  Denn die Verordnung besagt, dass ein Flüchtling sein Asylverfahren in jenem EU-Staat durchlaufen muss, in dem er erstmals den Boden der Union betreten hat. Wer in Malta landet, muss daher dort bleiben. Wer es in andere EU-Staaten schafft, wird meist zurückgeschoben. So ist die Insel für viele Flüchtlinge  eine Sackgasse, in der die Flüchtlinge kaum eine Chance auf Integration und ein normales Leben in Sicherheit und Würde haben.  Die Herausgeber kommen zu dem Schluss: Malta verstößt mit der systematischen Verelendung von Schutzsuchenden gegen elementare Menschenrechtsstandards und gegen EU- Recht. Dass Flüchtlingen aus anderen EU-Staaten – auch aus Deutschland – weiterhin ins Elend nach Malta abgeschoben werden, ist ein Skandal, der beendet werden muss. Der Bericht kann hier als PDF heruntergeladen werden.
Kategorien: Proasyl News

Überleben im Transit – PRO ASYL veröffentlicht Bericht über die Lage von Flüchtlingen in der Türkei

Proasyl News 10. Mai 2012
Flüchtlingen aus Afghanistan, Irak, Iran, Syrien, Somalia und Eritrea bleibt heute kaum ein anderer Fluchtweg, um in die EU zu gelangen. Europa will deshalb, dass die Regierung in Ankara eine Weiterflucht nach Westen verhindert. Die Türkei selbst nimmt jedoch keine außereuropäischen Flüchtlinge dauerhaft auf – Flüchtlinge in der Türkei verbleiben demnach im Transit, bis ein anderer Aufnahmestaat gefunden ist. Der Bericht „Überleben in Transit“ beleuchtet die Situation jener über 20.000 Flüchtlinge, die derzeit in der Türkei darauf warten, anderswo ein neues Leben anfangen zu können und währenddessen Polizeiübergriffen, willkürlicher Inhaftierungen, der ständigen Gefahr drohender Abschiebungen und einem täglichen Überlebenskampf ausgesetzt sind. Die Türkei hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet, jedoch die Anwendung auf Schutzsuchende aus Europa beschränkt. Dieser sogenannte geographische Vorbehalt bedeutet: Die Türkei erlaubt nicht-europäischen Flüchtlinge nur den temporären Aufenthalt, solange ihr Schutzgesuch vom UNHCR geprüft wird. Bei einer Anerkennung kommt der Flüchtling in das „Resettlement“-Verfahren, in dem ein Aufnahmeland gesucht wird.  Bezogen auf die Menschenrechtsverletzungen in der Türkei findet in Deutschland und Europa etwa eine sehr selektive Kritik statt: Geht es um Bedenken hinsichtlich der Beitrittsfähigkeit des Landes, werden rechtsstaatliche Defizite und Missstände klar benannt. Geht es dagegen um die Frage der Kooperation bei der Flüchtlingsabwehr, sind der EU Menschen- und Flüchtlingsrechtsverletzungen in der Türkei absolut gleichgültig. Denn als Transitland soll die Türkei Schutzsuchende, die es durch die Türkei nach Griechenland und somit in die EU schaffen, schnell und unbürokratisch zurücknehmen. Dazu will die EU mit der Türkei ein sogenanntes Rückübernahmeabkommen schließen. Auch finanziert die EU den Bau von eigens für Flüchtlinge errichteter Haftlager in der Türkei.  Der Bericht „Überleben in Transit“ reflektiert damit auch die asylpolitischen Zusammenhänge zwischen der EU und der Türkei und zeigt anhand von Aussagen von Flüchtlingen auf, warum die von der EU geplante verstärkte Kooperation mit der Türkei bei der Flüchtlingsabwehr aus der Perspektive der Menschen- und Flüchtlingsrechte höchst problematisch ist. Den Bericht können Sie hier als Printversion bestellen oder hier als PDF-Datei herunterladen.
Kategorien: Proasyl News

Filmpremiere: Dokumentation des Kampfes gegen Residenzpflicht

Proasyl News 08. Mai 2012
Der Film "Residenzpflicht" begleitet Flüchtlinge in ihrem jahrelangen Kampf gegen das restriktive Gesetz, dass ihnen unsichtbare Grenzen in den Weg stellt und sie nicht selten der Isolation aussetzt. Die Dokumentation stellt die Residenzpflicht darüber hinaus in einen größeren Kontext: Sie zeigt wie diese Restriktion im Inneren mit der Abschottungspolitik an den europäischen Außengrenzen zusammenhängt und inwiefern die Reglementierung der Bewegungsfreiheit mit kolonialem Erbe und Alltagsrassismus verwoben ist. Seit 1982 sorgt die sogenannte Residenzpflicht dafür, dass Flüchtlinge in Deutschland ihren Wohnort ohne Erlaubnis nicht verlassen dürfen, solange ihnen nicht die Aufenthaltserlaubnis erteilt wird – für viele dauert dieser Prozess jahrelang. Unabhängig davon, ob sie irgendwo Familie haben oder eine Community vorhanden ist, die ihnen das Ankommen erleichtern könnte, werden sie nach einem Verteilungssystem auf Länder und sogar Bezirke verteilt. Sie haben keine Möglichkeit, den Wohnort frei zu wählen oder zu wechseln. Werden sie in einem anderen Bundesland oder Bezirk aufgegriffen, droht ihnen ein Bußgeld, im wiederholten Fall sogar ein Strafverfahren. Der im Film dargestellte Kampf der Flüchtlinge gegen die Regelung zeigte in den letzten Jahren erste Erfolge. Nachdem selbstorganisierte Initiativen, Flüchtlingsräte und PRO ASYL kontinuierlich gegen das Gesetz vorgegangen sind, beschloss 2009 erstmals die brandenburgische Regierung eine Erweiterung des Aufenthaltsbereichs. Dies hatte eine Signalwirkung für andere Bundesländer, die nach und nach ebenfalls die Restriktionen lockerten. In diesen Ländern zeichnete sich eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität für viele Flüchtlinge ab: Die Polizeikontrollen ließen nach, Fahrten in andere Landeskreise wurden selbstverständlich. Doch auch wenn viele Bundesländer die Residenzpflicht liberaler auslegen als früher - als „räumliche Beschränkung des Aufenthaltes“ ist sie in Deutschland nach wie vor Gesetz. Viele Flüchtlinge, die keinen Reisepass vorweisen können, oder denen „Verschleierung der Identität“ vorgeworfen wird, können nach wie vor von den Verbesserungen nicht profitieren. Schließlich können alle Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, noch immer ihren nicht Wohnort frei wählen. Selbst jene, die ein Arbeits- oder Bildungsangebot in einem anderen Landkreis oder Bundesland bekommen, können dies in der Regel nicht annehmen und bleiben an die Wohnsitzauflage und an ein Leben in Flüchtlingslagern gebunden. Deshalb muss der Kampf gegen die Residenzpflicht und die Wohnsitzauflage weitergehen. Am Donnerstag den 10. Mai um 20.15 Uhr findet die Premiere des Films „Residenzpflicht“ in Babylon Mitte in Berlin statt. Zugleich ist eine Fotoausstellung über die Residenzpflicht vom Umbruch-Bildarchiv zu sehen. Im Anschluss an die Filmvorführung wird es ein Gespräch mit den Protagonisten und dem Filmteam geben.
Kategorien: Proasyl News

Veranstaltungstipp: Wie ein Dorf Europas Flüchtlingspolitik auf den Kopf stellt – Vortrag mit Riaces Bürgermeister Lucano

Proasyl News 08. Mai 2012
Als im Jahr 2000 ein Boot kurdischer Flüchtlinge am Strand des kleinen kalabrischen Ortes Riace strandete, stand Bürgermeister Domenico Locano am Ufer und beschloss, die Menschen aufzunehmen. So ungewöhnlich sein Entschluss scheint – eigentlich war er naheliegend: Im Dorf Riace standen viele Häuser leer – gerade die jungen Menschen waren auf der Suche nach Arbeit anderswohin gegangen. Warum also nicht Flüchtlinge aufnehmen, die auf der Suche nach einem sicheren Ort sind? Lucano gründete einen Verein mit dem Namen Citta Futura, der Werkstätten aufbaute, in denen die Immigranten zusammen mit Einheimischen Kunsthandwerk schaffen, das der Verein dann verkauft. In die verlassenen Wohnungen zogen Flüchtlinge, in das Dorf kam wieder neues Leben. Die eigentlich naheliegende, doch zugleich fast wundersam anmutende Geschichte Riaces hat Wellen geschlagen: In Deutschland berichteten der Spiegel, 3Sat und viele andere Medien über das Dorf. Nun kommt Dominico Locano nach Frankfurt und wird selbst über sein Projekt berichten und Fragen dazu beantworten. Mittwoch, den 9. Mai 2012, 19.00 - 21.00 im Uhr im Haus am Dom, Domplatz 3, Frankfurt am Main.
Kategorien: Proasyl News

EU-finanziertes griechisches Haftlager für Flüchtlinge und Migranten eröffnet

Proasyl News 30. Apr 2012
Im Westen der griechischen Hauptstadt Athen ist am Sonntag ein neues Containerhaftlager eröffnet worden. Über tausend Menschen sollen bis Mitte Mai in Amygdaleza inhaftiert werden. Landesweit sind rund 30 ähnliche Einrichtungen geplant.  Bürgerschutzminister Michalis Chrysochoidis verkündete am Mittwoch vor dem Innenausschuss des Europaparlaments, dass bereits die Kostenzusage der EU- Kommission für das neue Haftzentrums vorliege. Die EU finanziert nicht nur den Bau, sondern auch die laufende Kosten für dieses neue griechische Haftlager.  Einen Tag später konnte der umtriebige populistische Bürgerschutzminister den Baubeginn des Flüchtlingsabwehrzaunes im Evros-Gebiet verkünden – dieses flüchtlingsfeindliche Bauwerk muss Griechenland allerdings aus eigener Tasche finanzieren.  Da am 6. Mai 2012 Parlamentswahlen in Griechenland stattfinden und Migration eines der zentralen Themen ist, tut Chrysochoidis alles, um Flüchtlinge und Migranten aus der Athener Innenstadt zu vertreiben. Razzien, Kontrollen, exzessive Inhaftierung, Gewalt von Polizeikräften oder faschistischen Schlägertrupps machen den in Griechenland gestrandeten Flüchtlingen das Leben zur Hölle.  Ob die populistische Rechnung von Chrysochoidis aufgeht ist ungewiss - vielleicht entscheiden sich die griechischen Wähler gleich für das Original: Die Faschisten. Für Flüchtlinge sind bereits jetzt alle Grundrechte außer Kraft gesetzt. Ihre Entrechtung wird finanziert und unterstützt durch die EU. Medienberichte: Reuters, Der Standard, Ekathimerini
Kategorien: Proasyl News

Bloß nicht ablenken lassen

Proasyl News 27. Apr 2012
Schengen, Schengen und nochmals Schengen – in der Medienberichterstattung scheint es fast, als sei dies das vordringlichste Thema des EU-Innenminister-Treffens gewesen. Geschickt hatten der deutsche Innenminister Friedrich und sein französischer Amtskollege Guéant dieses Thema gesetzt, indem sie die angebliche Gefahr der „illegalen Migration“ beschworen, um sich als Hüter der nationalen Souveränität in Sachen Sicherheit und Ordnung zu profilieren. Auch wenn Friedrich und Guénant mit ihrem öffentlichkeitswirksamen Vorstoß für die Wiedereinführung befristeter Kontrollen an den Binnengrenzen bei den meisten ihrer Amtskollegen auf Ablehnung stießen und Friedrichs merkwürdige Formulierung, „jeder“ habe „irgendwo seinen populistischen Druck“, schon fast nach einer Entschuldigung für das leicht durchschaubare deutsch-französische Wahlkampfmanöver klang, bleibt der Vorstoß nicht ohne Folgen: Andere wichtige Themen des Ministertreffens blieben in den meisten deutschen Medien weitgehend unterbelichtet - besonders die zentralen asylpolitischen Entscheidungen.  Denn hier hat sich die populistische Agenda von Friedrich und seiner österreichischen Kollegin Mikl-Leitner durchgesetzt: So soll die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX künftig auch an der ungarisch-serbischen Grenze zum Einsatz kommen. Während UNHCR, PRO ASYL und andere Menschenrechtsorganisationen auf die dramatische Situation von Schutzsuchenden in Ungarn und die völkerrechtswidrigen Praktiken an der Grenze zu Serbien hinweisen, wollen die Innenminister zusätzliche Polizeieinheiten schicken, um diese EU-Grenze noch effektiver abzuriegeln.  Auch an der griechisch-türkischen Grenze, an der Frontex-Beamte schon lange an der Inhaftierung von Asylsuchenden in überfüllte und verdreckte Zellen mitwirken, soll die Abschottung weiter perfektioniert werden. Auch sollen Abschiebungen in die Türkei erleichtert werden. „Jetzt werden Nägel mit Köpfen gemacht", freute sich die österreichische Innenministerin Mikl-Leitner über den „Masterplan gegen illegale Migration“. Was das im Endeffekt heißt, hat Heribert Prantl in der Süddeutschen Zeitung formuliert: „Kurz: Das Grenzregime soll noch strenger, schärfer, rücksichtsloser werden - zur Sicherheit und zur Flüchtlingsabwehr. Stark bewachte Außengrenzen sollen Flüchtlinge abhalten, und wenn dies nicht gelingt, sollen die Binnenkontrollen zugreifen. Die europäische Demokratie ist nämlich eine exklusive Veranstaltung, die den Reichtum drinnen und die Not draußen behalten möchte. So sieht der vielgelobte Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts aus.“
Kategorien: Proasyl News

Abschotten, Inhaftieren und Abschieben

Proasyl News 25. Apr 2012
Morgen treffen sich die Justiz- und Innenminister der EU-Staaten in Luxemburg. Ganz oben auf der Tagesordnung steht das Thema „Gemeinsames Europäisches Asylsystem“. Weiter unten auf der Tagesordnung  folgen Punkte, die befürchten lassen, in welche Richtung das Treffen zu gehen droht: Es geht um „Rückübernahmeabkommen“ - und damit um möglichst schnelles Abschieben. Und um eine „kohärente Reaktion der EU auf verstärkten Migrationsdruck“ – also um möglichst effektive Abschottung. Das Hintergrundpapier zum Treffen sowie dazugehörige Dokumente bestätigen diese Befürchtung in vielen Punkten. Dazu nur ein Beispiel von vielen: Bei der Diskussion um das „Gemeinsame Europäische Asylsystem“ geht es etwa um die sogenannte „Aufnahmerichtlinie“. Aus den Vorschlägen zu dieser Richtlinie geht hervor, wie die die „Aufnahme“ von Flüchtlingen aussehen soll: Geplant ist, Asylsuchende künftig aus zahlreichen Gründen zu inhaftieren - etwa schon allein aus dem Grund, dass ihre Identität geklärt werden soll. Faktisch bekämen die EU-Staaten damit einen Freibrief für die Inhaftierung fast aller neu einreisenden Flüchtlinge. Jetzt schon werden Flüchtlinge in der EU inhaftiert, obwohl sie nichts verbrochen haben. Zum Beispiel in Ungarn. Das belegt unter anderem ein kürzlich veröffentlichter Bericht des UNHCR. „Es ist sehr traurig. Diese Flüchtlinge fliehen aus einem guten Grund aus ihrer Heimat, vielleicht waren sie dort bereits im Gefängnis. Und das erste, was ihnen passiert, wenn sie die Grenzen zur Europäischen Union in Ungarn überschreiten, ist, dass sie festgenommen werden und wieder in einer Haftanstalt landen”, so der UNHCR-Regionalvertreter Gottfried Köfner. Das Vorhaben, die Inhaftierung von Flüchtlingen in der EU künftig auch noch durch die sogenannte „Aufnahmerichtlinie“ zu legitimieren, geht auch auf politischen Druck der Bundesregierung zurück. Bundesinnenminister Friedrich hat sich in der jüngsten Zeit immer wieder für eine härtere Abschottungspolitik ausgesprochen. Zusammen mit seiner österreichischen Amtskollegin forderte er die Abriegelung der griechisch-türkischen Grenze, an der viele Menschen aus Konfliktgebieten wie Afghanistan, Somalia, Eritrea oder dem Irak Zuflucht in der EU suchen. Darauf hat jetzt auch das UNHCR mit kritischen Worten reagiert: "Inhalt und Rhetorik jüngster öffentlicher Äußerungen von politisch Verantwortlichen in Europa  erwecken leider den Eindruck, es sei ein Hauptziel, den Zugang nach Europa auch für Flüchtlinge möglichst zu erschweren", so Michael Lindenbauer,  UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich. Das UN-Flüchtlingskommissariat ruft die deutsche und österreichische Regierung dazu auf, sich engagierter für eine europäische Flüchtlingspolitik mit deutlich verbesserten Schutzstandards einzusetzen. Leider ist zu befürchten, dass sich das deutsche Bundesinnenministerium beim morgigen Treffen für das Gegenteil stark macht: Für Abschottung, Inhaftierung und Abschiebungen. Bitte beteiligen Sie sich an der PRO-ASYL-Aktion „Flucht ist kein Verbrechen!“. Signalisieren Sie dem Bundesinnenminister, dass seine Asylpolitik nicht in Ihrem Namen geschieht.
Kategorien: Proasyl News

Neue Broschüre von „S.O.S. for Human Rights“ enthält Anleitungen zum Selbermachen

Proasyl News 18. Apr 2012
„S.O.S. for Human Rights“ ist mehr als ein Hilferuf: Um auf das andauernde Sterben von Flüchtlingen und die Verletzung der Menschenrechte an den Außengrenzen der EU aufmerksam zu machen verbindet die Kampagne Theater mit politischer Bildung und Aktionen auf der Straße.  Nun ist im Rahmen der Kampagne eine neue Broschüre (PDF) erschienen, die zum Mitmachen anregen will, indem sie Ideen und konkrete Anleitungen für eigene Theater-Straßenaktionen liefert. Sie bietet Hinweise, wie man sich als Einzelperson für den Flüchtlingsschutz engagieren kann, etwa in Form eines Notfall-Leitfadens zur Verhinderung von Abschiebungen von Mitschülern.   Die Kampagne „S.O.S. for Human Rights“ wurde 2010 von einem Bündnis aus den Jugendlichen ohne Grenzen (JOG), dem Grips-Theater Berlin, GEW, Borderline Europe, dem Flüchtlingsrat Berlin, dem Verein „WeGe ins Leben“ und PRO ASYL gegründet. Ihr Kernstück ist ein mobiles  Theaterstück, das von den Fluchterfahrungen dreier Jugendlicher handelt: Jamila, Naisha und Kerim hoffen auf Europa. Doch der Weg dorthin ist schwierig, die Grenzen dicht. Das Stück kann deutschlandweit gebucht werden und ist insbesondere für Schulklassen und junge Menschen ab zwölf Jahren geeignet. Nach der Vorführung kann das Publikum mit dem Theater-Team diskutieren, es gibt Raum für Nachfragen und die emotionale Verarbeitung der Informationen, die durch das Stück vermittelt werden. Weitere Info gibt es unter www.sos-for-human-rights.de.
Kategorien: Proasyl News

Kaveh Rostamkhani – Fotoausstellung in München

Proasyl News 16. Apr 2012
Aufgewachsen in einem politischen Elternhaus in Teheran und München ist der junge Dokumentarfotograf Kaveh Rostamkhani prädestiniert für einen „doppelten Blick“ auf das Zeitgeschehen in Deutschland und Europa. Nun präsentiert er in seiner ersten Ausstellung „Prospective“ seine Arbeiten der letzten Jahre. Mal lässt er eine trügerische Idylle auffliegen, mal nähert er sich humorvoll ernsten aktuellen politischen Themen. Mit leichter Distanz aber zugleich mittendrin bezieht er mittels Fotografie Position – unter anderem für die Würde von Flüchtlingen. Die Hälfte des Erlöses aller Verkauften Abzüge geht an PRO ASYL. Zur Vernissage von „Prospective“ am 19. April 2012 um 19.30 Uhr wird Kaveh Rostamkhani dort unter dem Titel „Blut zeigen?“ einen Vortrag über den Umgang von Fotografen mit Konflikten und Gewalt halten. Die Ausstellung ist zu sehen vom 20. April bis zum 3. Mai 2012, jeweils Di – Fr 14.00 bis 17:00 Uhr im Gisela Gymnasium, GG-Forum Saal 2.12 Arcisstr. 65 80801 München.
Kategorien: Proasyl News

Walls of Shame - Bericht zur Situation von Flüchtlingen in Griechenland

Proasyl News 12. Apr 2012
Die Außengrenzen der Europäischen Union sind für Schutzsuchende fast überall unüberwindbar. Für viele ist die Überquerung des Evros-Grenzflusses zwischen der Türkei und Griechenland  die einzige noch verbleibende Möglichkeit, in die EU zu gelangen – in der Hoffnung, dort Schutz zu erhalten. Doch statt menschenwürdige Aufnahme und faire Asylverfahren erwarten die Flüchtlinge in Griechenland – sofern sie die Überquerung des Evros-Flusses überleben – Haft und Elend: Über 55.000 Flüchtlinge und Migranten wurden 2011 in griechischen Haftlagern in der Evros-Grenzregion an der türkisch-griechischen Grenze inhaftiert. Seit 2009 suchen Katerina Tsapopoulou, Marianna Tzeferakou und Salinia Stroux im Rahmen eines Projekts von PRO ASYL regelmäßig die Haftlager in der Evros-Region auf und dokumentieren die Haftbedingungen und die Schicksale der Flüchtlinge. Ihr nun veröffentlichter Bericht bietet eine fundierte Analyse des Haft- und Grenzregimes an der Evros-Grenze samt den politischen Hintergründen. Er zeigt auf, wie schwierig, aber notwendig konkrete Flüchtlingsunterstützungsarbeit in der menschenrechtlichen  twilight zone am Evros  ist und vermittelt anhand von einer Vielzahl von Einzelfallberichten einen Eindruck vom erschreckenden Ausmaß der humanitären Katastrophe in der Region. Der nun von PRO ASYL veröffentlichte Bericht ist zunächst hier in einer englischen Fassung als PDF zum Download erhältlich. Die Ergebnisse der Langzeitrecherche sind von trauriger Aktualität – erst vor kurzem drängte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich zusammen mit einigen EU-Amtskollegen Griechenland dazu, die Evros-Grenze besser zu sichern – und damit Schutzsuchenden Menschen den Zugang zur EU noch effektiver zu verwehren. Griechenland reagiert derzeit auf den politischen Druck aus Deutschland, Österreich, Frankreich und anderen EU-Staaten, in dem es plant, die Inhaftierung von Flüchtlingen zu intensivieren. Die Pläne sehen vor, neue Haftzentren bauen zu lassen und Flüchtlinge und Migranten künftig als „Gesundheitsgefahr“ zu betrachten, um sie unter dem Vorwand, die eigene Bevölkerung vor Krankheiten zu schützen, in Haft nehmen zu können. Dadurch werden Flüchtlinge als Krankheitserreger denunziert und rassistische Stimmungen geschürt. Flüchtlinge brauchen Schutz, sie gehören nicht in Haft. Beteiligen Sie sich jetzt an der E-Mail-Aktion an Bundesinnenminister Friedrich und fordern Sie ihn auf, sich auf Europäischer Ebene gegen die Inhaftierung von Flüchtlingen einzusetzen: www.flucht-ist-kein-verbrechen.de
Kategorien: Proasyl News

Griechenland will Haft als Quarantänemaßnahme deklarieren

Proasyl News 10. Apr 2012
Migranten und Flüchtlinge, denen unterstellt werden kann, dass sie mit ansteckenden Krankheiten infiziert sein könnten, sollen in Griechenland künftig in Haft genommen werden. Auf entsprechende Pläne wies der Europäische Flüchtlingsrat ECRE in seinem Weekly Bulletin vom 6. April hin. So sollen etwa Menschen inhaftiert werden, die aus Ländern stammen, in denen bestimmte Krankheiten virulent seien, Menschen, die verdächtigt werden, der Prostitution nachzugehen, drogenabhängig zu sein oder schlicht unter hygienisch mangelhaften Bedingungen zu leben.   Die Pläne der Regierung denunzieren Flüchtlinge und MigrantInnen als Krankheitsüberträger und sollen offenbar für die bereits jetzt exzessiv praktizierte Inhaftierung von Flüchtlingen, Asylsuchenden und MigrantInnen eine beliebig auslegbare Rechtsgrundlage schaffen. Bereits Ende März hatte Griechenland den Bau von 30 weiteren Haftzentren angekündigt, um 30.000 „irreguläre Migranten“ inhaftieren zu können. Der griechischen Regierung zufolge stehen dafür  250 Millionen Euro aus EU-Mitteln zur Verfügung.  Bei Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen stießen die Vorhaben auf Entsetzen. Amnesty International forderte die griechische Regierung auf, die Pläne sofort zurückzuziehen. Der griechische Flüchtlingsrat erinnerte daran, dass Griechenland seiner Pflicht nicht nachkomme, für angemessene Aufnahmebedingungen zu sorgen und damit Flüchtlinge und MigrantInnen zwinge, auf der Straße zu leben. Jetzt plane die Regierung die Menschen für jene ihnen aufgezwungene Lebensbedingungen zu bestrafen. Griechenlands Regierung verteidigte ihr Vorhaben damit, das dem Land sonst drohe, aus der Schengen-Zone verwiesen zu werden. Hintergrund davon ist, dass der deutsche Innenminister Hans-Peter Friedrich zusammen mit anderen EU-Amtskollegen Griechenland vorgeworfen hatte, bei der Kontrolle der Außengrenzen zu versagen und gefordert hatte, im Schengen-Raum wieder Grenzkontrollen einzuführen. Die Pläne der griechischen Regierung zeigen, wohin der von Deutschland und anderen EU-Staaten ausgehende politische Druck auf Griechenland führt: Zur systematischen Inhaftierung von Schutzsuchenden. Mit dem Flüchtlingsrecht und menschenrechtlichen Anforderungen ist das nicht vereinbar. Protestieren Sie mit PRO ASYL gegen die Inhaftierung von Flüchtlingen – senden Sie eine Protest-E-Mail an Bundesinnenminister Friedrich unter www.flucht-ist-kein-verbrechen.de
Kategorien: Proasyl News

Oster-Apell 2012: Dauerhaftes Bleiberecht für Flüchtlinge

Proasyl News 04. Apr 2012
Anlässlich des Oster-Appells 2012 erklären die Initiatoren, Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling, Bundesminister a.D. und Tom Koenigs, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe: „Flüchtlinge, die vor Krieg, Völkermord und schweren Menschenrechtsverbrechen bei uns Zuflucht gefunden haben und bereits mehrere Jahre in Deutschland leben, sollen ein dauerhaftes Bleiberecht erhalten.  Es werden immer noch Menschen und Familien mit Kindern abgeschoben, die bereits seit zehn der fünfzehn Jahren hier leben. Sie sind in unsere Gesellschaft integriert. Ihre Kinder sind hier geboren und gehen in Deutschland zur Schule. Hier von „Rückführung“ zu sprechen ist irreführend. Vor allem für Kinder bedeutet eine Abschiebung die Vertreibung in ein fremdes Land.
Wir fordern in unserem Oster-Appell 2012 Entscheidungsträger aus Bund und Ländern auf, sich für eine umfassende Bleiberechtsregelung einzusetzen. Deutschland braucht eine humanitäre und solidarische Flüchtlings- und Asylpolitik.“ Der Oster-Appell hat Tradition. Er wird nach 2000 und 2010 dieses Jahr zum dritten Mal verbreitet. 2010 haben Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen den Oster-Appell unterzeichnet. Der Wortlaut des Oster-Appells 2012: Wir, die Unterzeichner der Osterappelle 2000 und/oder 2010, haben uns dafür eingesetzt, dass der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 30.06.2000, der mit überwältigender Mehrheit angenommen worden ist, umgesetzt werden soll. Dieser Beschluss sollte dafür sorgen, dass Flüchtlinge, die bei uns Zuflucht vor Krieg, Völkermord und Menschenrechtsverletzungen gesucht und gefunden haben, bei uns als willkommene Bürger aufgenommen werden oder – nur wenn zumutbar – mit Würde und freiwillig zurückgeführt werden sollen. Wir müssen feststellen, dass es bis heute immer wieder Abschiebungen von Menschen gibt, die mehr als zehn oder fünfzehn Jahre in Deutschland gelebt haben, obwohl sie in unsere Gesellschaft gut integriert sind. Ihre Kinder, oftmals inzwischen selbst volljährig geworden, haben den größten Teil ihres Lebens oder gar ihr ganzes hier verbracht. Für sie bedeutet die „Rückführung“ die Vertreibung in ein ihnen fremdes Land. Dies geschieht trotz mehrerer Bleiberechtsregelungen, die in vieler Hinsicht zu kurz griffen und viele Fälle, in denen Menschen über Jahre hinweg lediglich mit Duldung in Deutschland leben, nicht gelöst haben. Das trifft Alte, Kranke, größere Familien, die ihren Lebensunterhalt nur begrenzt sichern können. Derweil werden gewachsene Bindungen zerstört und Familien getrennt. Deutsche Nachbarn, Freunde, Kollegen, Lehrer, Klassenkameraden können es nicht fassen, was hier mit ihren friedlichen Mitmenschen geschieht – aber es geschieht fast jeden Tag irgendwo in Deutschland. Wir verweisen hierzu auf eine bemerkenswerte Dokumentation des ZDF von Dunja Hayali und Thomas Gill über die „Rückführung“ oder Abschiebung von Roma-Familien aus Deutschland. Mit diesem dritten Oster-Appell möchten wir dringend auffordern, das Problem, das die Politik seit Jahren mit unzureichenden Teillösungen vor sich herschiebt, zügig und umfassend zu lösen. Im Zentrum steht die Forderung nach einer umfassenden Bleiberechtsregelung. Nachdem mehrere Bundesländer Initiativen für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung ergriffen haben, besteht Grund zur Hoffnung. Die Vorschläge aus Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz müssen kurzfristig auf ihre Tauglichkeit überprüft und das  Gesetzgebungsverfahren vorangebracht werden. Dass die politische Willensbildung in Richtung auf eine dauerhafte Bleiberechtsregelung ohne Bindung an einen bestimmten Stichtag geht, begrüßen wir sehr. Um die oben geschilderten unmenschlichen Abschiebungen tatsächlich verhindern zu können, müssen wichtige weitere Bedingungen erfüllt sein: - Die Anforderungen an die Lebensunterhaltssicherung dürfen nicht überzogen sein, damit nicht erneut Alte, Kranke, Behinderte und große Familien aus dem Bleiberecht heraus gedrängt werden. - Ausschlussgründe dürfen nicht so formuliert sein, dass sie von Ausländerbehörden als Waffe gegen missliebige Personen und Personengruppen eingesetzt werden können, wie wir das bislang erleben müssen. Unabhängig von den gesetzlichen Überlegungen, die von den verschiedenen Ländern in den Bundesrat eingebracht werden, möchten wir als wichtigste Prioriät des dritten Oster-Appells auf folgende Punkte hinweisen. 1.     Einzelpersonen und Familien, die sich über 4 Jahre bei uns aufhalten, sich nichts zuschulden haben kommen lassen und sich auf dem Weg der Integration in unsere Gesellschaft befinden, aus dem Duldungsstatus zu befreien und alle Chancen zu eröffnen, um ihnen den Weg zur Integration in unsere Gesellschaft zu erleichtern. Dazu gehört vor allem, dass die einzelnen Personen die Freiheit haben, ihre berufliche Entwicklung zu fördern. Die Behörden müssen diese Tendenz stärken und nicht behindern. D. h. vor allem junge Menschen sollen bei der Absolvierung weiterer Bildungsabschlüsse unterstützt werden und allgemein die unbeschränkte Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit zugestanden werden.
 Eine neue verbesserte Bleiberechtsregelung und ggf. weitere Gesetzesänderungen müssen es ausschließen, dass Arbeits- und Ausbildungsverbote als Sanktionsinstrumente von den Ausländerbehörden missbraucht werden. 2.     Die Unterbringung in Kollektivunterkünften, die einen deprimierenden Einfluss auf Asylbewerber ausüben, darf höchstens drei Monate dauern. Anschließend müssen sie – möglichst mit Rücksicht auf familiäre Bindungen – in kleinen Zentren, auf die Kommunen verteilt, untergebracht werden. Spätestens nach einem Jahr sollten die Betroffenen dann aber die Möglichkeit einer dezentralen Unterbringung und einen Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten. Familiäre Bindungen der in unser Land geflohenen Menschen sollten bei der Wohnsitzsuche entsprechenden Vorrang haben. Kinder sollten grundsätzlich nicht in Kollektivunterkünften untergebracht werden. Das widerspricht dem Kindeswohl und verletzt die UN-Kinderrechtskonvention. 3.    Es ist darauf zu achten, dass die Einbeziehung von Asylsuchenden in Deutschkurse und Integrationsmaßnahmen von Beginn an beachtet wird. Es ist widersinnig, Flüchtlinge z.T. über Jahre von solchen Angeboten auszusperren, womöglich noch mit Arbeitsverboten und ihnen später vorzuwerfen, sie seien nicht genügend integriert. Eine nachträgliche Integration durch kompensatorische Programme ist viel schwieriger, mühseliger und kostspieliger. 4.    Wir haben in den letzten Jahren insbesondere in einigen Bundesländern erlebt, dass Ausländerbehörden restriktive Interpretationen des Ausländerrechts und insbesondere der Bleiberechtsregelung gegen die Betroffenen durchgesetzt haben, was letztlich in unmenschliche Abschiebungen gemündet ist. Sie sind von der Fachaufsicht dabei oft ebenso wenig kontrolliert worden wie bei der Verhängung ausländerrechtlicher Sanktionen, die mit angeblicher Nichtmitwirkung bei der Passbeschaffung oder einer früheren Identitätstäuschung begründet  wurden. Eine verbesserte Bleiberechtsregelung muss Klarheit schaffen.
 Wir fordern aber auch die Bereitschaft der Innenminister ein, den humanitären Gehalt dieser Regelung entschlossen – notfalls auch gegen die bisherigen Gepflogenheiten nachgeordneter Behörden – durchzusetzen. Viele Fälle inhumaner Abschiebung könnten zudem im Vorfeld gelöst werden, wenn die Arbeit der Härtefallkommissionen, die sich in den Bundesländern mit humanitär besonders gelagerten Einzelfällen befassen, verbessert würde – etwa durch eine andere verwaltungsfernere Zusammensetzung und Geschäftsordnungen, die weniger restriktive Ausschlussgründe vom Härtefallverfahren vorsehen. Ebenso in der Kompetenz der Bundesländer liegt es, durch eine vernünftige Auslegung von § 25 Abs. 5 AufenthG die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen aus humanitären Gründen von der Ausnahme zur Regel werden zu lassen. Es ist unerträglich erleben zu müssen, wie entscheidend für die ausländerrechtliche Lebensperspektive von Menschen der Zufall ist, der sie in den einen oder anderen Teil unseres föderal strukturierten Landes verschlagen hat. Wir appellieren abschließend dringend an die Entscheidungsträger in Bund und Ländern, jetzt zügig zu handeln und bis zu Verabschiedung der notwendigen Gesetzesänderungen dafür Sorge zu tragen, dass es keine weiteren unverantwortbaren Abschiebungen gibt. Initiatoren des dritten Oster-Appells 2012: Prof. Dr. Christian Schwarz-Schilling, Bundesminister a.D. / Hoher Repräsentant für Bosnien und Herzegowina a.D. Tom Koenigs, MdB, Vorsitzender des Ausschusses für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des deutschen Bundestags
Erneute Erstunterzeichner aus den Jahren 2000 und 2012:  Oster- Appell 2012 - Gerhart R. Baum, Bundesminister a. D., Rechtsanwalt, Köln - Marieluise Beck, MdB, Sprecherin für Osteuropapolitik, Bündnis 90/ Die Grünen - Volker Beck, MdB - Rudolf Bindig, ehemaliger MdB, 1976 – 2005, ehemaliger Sprecher für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe der SPD-Bundestagsfraktion; Ehrenmitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates, Weingarten - Wilfried Böhm, Melsungen -Reinhard Bütikofer, MEP European Parliament, Brussels -Freimut Duve, Ehem. Beauftragter der OSZE für die Freiheit der Medien; Hamburg - Rainer Eppelmann, Minister a. D., Vorstandsvorsitzender der Bundesstiftung Aufarbeitung, Berlin - Dr. Heiner Geißler, Gleisweiler - Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister a. D., Vorsitzender Deutsche Telekom Stiftung , Bonn - Hans Koschnick, Bürgermeister a.D. - Barbara Lochbihler, MdEP, Vorsitzende des Unterausschusses für Menschenrechte im Europäischen Parlament - Dr. Rupert Neudeck; Gründer Cap Anamur Vorstand Grünhelme e.V., Troisdorf - Ruprecht Polenz, MdB, Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses im Deutschen Bundestag - Claudia Roth, Mitglied des Deutschen Bundestages, Bundesvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen - Hermann Otto Solms, MdB, Bundestagsvizepräsident - Dr. Angelika Koester-Lossack, Ortsbeiraetin der GLB (Gruene Liste Bensheim), Sprecherin der GLB Mitglied des Vorstandes Synagogenverein Auerbach, Mitglied des Vorstandes Forward Germany, e.V. Bensheim - Angelika Graf, MdB, SPD-Bundestagsfraktion, Berlin - Heide Mattischeck, MdB a.D. - Bärbel Sothmann MdB a. D., Bad Homburg - Prof. Dr. Dr. h.c. Ernst Ulrich von Weizsäcker, Co-Chair, International Resource Panel, UNEP, Emmendingen - Wilfried Böhm, Melsungen - Hans-Christian Schmid, Berlin - Ulla Jelpke, Mitglied des Bundestages, Berlin - Andrej Hunko, Mitglied des Bundestages, Fraktion DIE LINKE, Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarates - Raju Sharma, MdB (Die Linke) - Niema Movassat, MdB, Fraktion DIE LINKE - Viola von Cramon, MdB Sprecherin für die Auswärtigen Beziehungen der Europäischen Union - Ingrid Hönlinger, MdB, Sprecherin für Demokratiepolitik Mitglied und Obfrau im Rechtsausschuss, Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Bosiljka Schedlich, Südost Europa Kultur e.V., Berlin Flüchtlingsorganisationen: - Kai Weber Geschäftsführer Flüchtlingsrat Niedersachsen, Hildesheim - Günter Wrede, VHS Mülheim an der Ruhr - Pro Asyl, Frankfurt - Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V.; “Jobbrücke und Jobchance – Beratungsstelle und Arbeitsvermittlung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge in Sachsen-Anhalt” - Anne Schmidt-Hütsch; Altenstadt - Intiative zur Rückkehr der abgeschobenen armenischen Familie Sogamanian aus Hessen Flüchtlingshilfe Altenstadt e.V. - Günther Flößer Arbeitskreis Asyl Backnang - Sylvia Dahlheimer, Gelnhausen, Kinderhilfe-Kazan - Tilman Zülch, Generalsekeretär der Gesellschaft für bedrohte Völker - Jasna Causevic, Südosteuropa-Referentin - Siegfried Pick, Pfarrer - Arbeitskreis Asyl Rheinland-Pfalz, Bad Kreuznach Neue Unterzeichner des Oster-Appells (2012) - Manfred Nink, MdB - Maria Klein-Schmeink, MdB, Bundestagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Präsident Prof. Wolfgang Schulhoff, Handwerkskammer Düsseldorf - Dorothea Steiner, MdB, Umweltpolitische Sprecherin, Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen - Dr. Hermann E. Ott, MdB, Klimapolitischer Sprecher, B90/Grüne im Bundestag - Büro Monika Lazar MdB, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Mitglied im Rechtsausschuss, Sprecherin für Frauenpolitik, Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus - Sven-Christian Kindler, Mitglied des Bundestages, Mitglied im Haushaltsausschuss, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen - Sevim Dagdelen (MdB), Sprecherin für Internationale Beziehungen der Fraktion DIE LINKE - Harald Weinberg, MdB, Fraktion DIE LINKE - Frank Schwabe, MdB - Richard Pitterle, Mitglied des Deutschen Bundestages der Fraktion DIE LINKE - Johannes Neudeck, Beauftragter für Friedens- und Versöhnungsarbeit Evangelisch-Lutherische Landeskirche Sachsens, Dresden - Sabine Stüber, MdB, DIE LINKE, Mitglied im Petitionsausschuss Deutscher Bundestag - Dr. Marlies Volkmer; Mitglied des Deutschen Bundestages; Stellv. gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion - Kathrin Vogler, MdB (DIE LINKE), Obfrau im Unterausschuss Zivile Krisenprävention, Stv. Vorsitzende des Gesundheitsausschusses - Sylvia Kotting-Uhl MdB, Atompolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Berlin - Biggi Bender, Mitglied des Bundestages, Berlin - Dr. Diether Dehm, MdB, Europapolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE, Mittelstandspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE - Klaus Minkel, Ehrenstadtrat, MdB 15. WP, Bad Vilbel - Alfred Hofmann, Leopoldshöhe Stand: 02.04.12 – eine aktualiserte Version des Osterappells finden Sie auf der Seite des Flüchtlingsrats Niedersachsen: 
Kategorien: Proasyl News

Schuld durch kollektives Versagen

Proasyl News 02. Apr 2012
Die Katastrophe, die Tineke Strik untersuchte, ist eine von vielen Flüchtlingskatastrophen im Mittelmeer – doch eine der wenigen, bei der es Überlebende gab, die später berichten konnten: Darüber, wie die Flüchtlinge am 25. März 2011 in Tripolis ein kleines Boot bestiegen, das insgesamt 72 Flüchtlinge, darunter zwei Kleinkinder und zwanzig Frauen, nach Lampedusa bringen sollte. Darüber, wie 63 Menschen auf dem in Seenot geratenen Boot nach und nach bei einer 15-tägigen Irrfahrt auf dem Meer elend sterben mussten, weil sämtliche verantwortlichen Institutionen, die sie hätten retten müssen, versagten. Nachdem der Guardian die Berichte der Überlebenden aufgriff und schilderte, wie die Flüchtlinge trotz eines Notrufs, trotz informierter Behörden, trotz vorbeifahrender Schiffe und eines Hubschraubers, der das Boot überflog, nicht gerettet wurden, veranlasste der Europarat die Untersuchung der Katastrophe. Der nun vorgelegte Bericht von Strik zeigt, dass die Nato, die das Seegebiet vor Libyen während ihres dortigen Militäreinsatzes mit zahlreichen Schiffen überwachte, es trotz eines von italienischen Behörden verbreiteten Notrufs versäumte, die Flüchtlinge zu retten.  Aber auch die Seenotrettungsbehörden Italiens werden im Bericht beschuldigt, für die Katastrophe mitverantwortlich zu sein. Sie hatten zwar das Boot der Flüchtlinge geortet und Schiffe in der Nähe informiert, es aber versäumt, „eine Rettungsaktion zu koordinieren, um sicherzustellen, dass diese Menschen auch wirklich gerettet werden“, so Strik in einem Interview. Italien könnte nicht darauf verweisen, dass sich das Boot noch in libyschen Gewässern befunden habe, so Strik. In Libyen herrschte Krieg - von einer Rettung der Flüchtlinge durch libysche Einsatzkräfte war nicht auszugehen. Doch die mangelnde Koordination der Seenotrettung auf dem Mittelmeer ist nach Strik nicht die einzige Ursache für das Sterben der Flüchtlinge: Die Abgeordnete des Europarats macht auch die mangelnde Solidarität der EU-Staaten für die Katastrophen auf dem Meer verantwortlich:   „Viele Flüchtlinge kommen aus Nordafrika nach Europa, und die südeuropäischen Länder werden mit diesem Problem alleingelassen - nicht nur mit ihrer Rettung, sondern auch damit, im Bedarfsfall Maßnahmen zum Schutz der Flüchtlinge zu ergreifen“, so Strik. „Ich denke, dass es helfen könnte, wenn die nordeuropäischen Mitgliedsstaaten hier mehr Solidarität zeigen würden. Sie müssten die südliche Grenze Europas als gemeinsame Außengrenze betrachten. Und man müsste die Flüchtlinge, die ja besonders schutzbedürftig sind, gleichmäßig auf alle Länder verteilen. Erst dann wären möglicherweise auch die Anlegerstaaten des Mittelmeeres schneller zur Rettung bereit.“ Wie sehr es an Solidarität unter den Mitgliedstaaten und zugleich an Solidarität mit den Flüchtlingen mangelt, zeigt, wie derzeit mit einem der neun Überlebenden der Katastrophe umgegangen wird: Kurze Zeit nachdem der Europarat Striks Bericht veröffentlich hatte, wurde der 23jährige Überlebende Abu Kurke Kebato, einer der wichtigsten Zeugen der Katastrophe, in den Niederlanden festgenommen, um nach Italien abgeschoben zu werden. Dass der durch die Katastrophe traumatisierte Flüchtling in Italien medizinische und psychologische Hilfe erhält, ist unwahrscheinlich: In Italien leben Flüchtlinge größtenteils auf der Straße. ----- Protestieren Sie mit PRO ASYL gegen die Inhaftierung und Abschiebung von Flüchtlingen nach Italien, Ungarn, Malta und andere EU-Staaten, in denen sie menschenunwürdige Verhältnisse erwarten: www.flucht-ist-kein-verbrechen.de  
Kategorien: Proasyl News

Die Binde trägt Justitia, wann sie will

Proasyl News 29. Mär 2012
Wie konnte es passieren, dass die Justitia mit der Augenbinde, Ende des 15. Jahrhunderts einst als Verspottung der Blindheit der Justiz entstanden, später zum Symbol ihrer Unparteilichkeit wurde? Die Binde trägt Justitia, wann sie will. In deutscher Tradition legt sie die Binde besonders gerne an, wenn es um Fehlverhalten von Staatsbediensteten geht. So etwa aktuell beim Amtsgericht Potsdam. Das verurteilte zwei Mitglieder des Flüchtlingsrates Brandenburg wegen übler Nachrede zu Geldstrafen. Sie hatten den Negativpreis „Denkzettel für strukturellen und systemimmanenten Rassismus“ an das Rechtsamt der Stadt Brandenburg verliehen, aber auch die besondere Fehlleistung einer Mitarbeiterin dieses Rechtsamts mit Namensnennung kenntlich gemacht. Diese hatte, offenbar den strukturellen Rassismus der Behörde internalisierend, einem afrikanischen Flüchtling in einem Rechtsgutachten unterstellt, seine Gehörlosigkeit nur vorzutäuschen - obwohl ihr fachärztliche Bescheinigungen vorlagen, die seine Gehörlosigkeit belegten. Das Amtsgericht Potsdam urteilte jedoch, die personalisierte Kritik des Flüchtlingsrates an der Mitarbeiterin sei unberechtigt. Der Flüchtlingsrat habe den Wahrheitsbeweis für die Behauptung nicht führen können, die Mitarbeiterin des Rechtsamtes habe „absichtlich und bewusst vorliegende Fakten ignoriert, um Gründe für eine Ablehnung der Aufenthaltserlaubnis vorbringen zu können“. Die Beamtin hatte sich nach ihren Angaben darauf verlassen, dass sie sich auf Einschätzungen anderer Kollegen der Ausländerbehörde und der Bundespolizeidirektion stützen könnte. Die Gesamtakte habe ihr ohnehin nicht zur Verfügung gestanden. So etwas genügt in Deutschland allemal: Teilzuständigkeit, blindes Vertrauen auf andere, Akte nicht da – die gute alte organisierte Verantwortungslosigkeit, übliches Verwaltungshandeln, dessen Auswirkungen im Ernstfall als Naturkatastrophe darstellt werden. Und wenn eine Mitarbeiterin des Rechtsamtes auf die Idee kommt, ein Afrikaner täusche Gehörlosigkeit nur vor – wie kommt man da bloß auf strukturellen Rassismus?  Genau so funktioniert struktureller Rassismus, sagt der Flüchtlingsrat Brandenburg: „Wenn Flüchtlingen in Behörden mit einem grundlegenden Misstrauen begegnet und vorab unterstellt wird, sie würden lügen. Wenn auf Basis dieser Voreingenommenheit vermeintliche Indizien für vermutete Falschbehauptungen gesammelt und – sobald sie Bestandteil der Akte sind – unhinterfragt als Fakten kolportiert werden, während andere Informationen und Belege, die die Angaben der Flüchtlinge bestätigen, ignoriert werden. Wenn schließlich auf solchen Grundlagen Entscheidungen getroffen werden, die für Flüchtlinge von existenzieller Bedeutung sind – wie hier die Verweigerung des Aufenthaltsrechtes und damit die Möglichkeit, ein normales Leben zu führen.“ Das Urteil des Amtsgerichts lautete auch, der Rassismusvorwurf sei „ehrabschneidend“. Und der Behördenmitarbeiterin liegt viel an ihrer Ehre und der des Staates. Laut Potsdamer neuester Nachrichten vom 27.3.2012 mahnte sie sogar an, der vom Flüchtlingsrat vergebene Denkzettelpreis müsse generell strafrechtlich überprüft werden. Er sei ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung und Verwaltungsmitarbeiter könnten auf diese Weise beeinflusst werden. Da könnte ja jemand auf die Idee kommen, dass behördliche Monopol an interner Beeinflussung und Lenkung von Behördenhandeln öffentlich in Frage zu stellen. Genau das aber will der Flüchtlingsrat weiter tun. Rechtsmittel gegen das Urteil sind bereits eingelegt.
Kategorien: Proasyl News

Ein Monat länger in Haft, weil die Polizei keine Zeit hatte

Proasyl News 22. Mär 2012
Eine Ausländerbehörde darf niemanden länger in Abschiebungshaft halten, als es für die Durchführung der Abschiebung unbedingt nötig ist. Schon gar nicht darf sie die unnötig verlängerte Haft mit der besonderen Belastung der Polizei durch einen Großeinsatz begründen. Diese Selbstverständlichkeit musste dem Landkreis Osnabrück der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 16. Februar 2012 ins Stammbuch schreiben. Dessen Ausländerbehörde hielt bei der Abschiebung eines Kosovaren eine Sicherheitsbegleitung für nötig. Wegen eines Castor-Einsatzes standen jedoch keine personellen Kapazitäten zur Verfügung. Die Verzögerung habe deshalb, so die messerscharfe Schlussfolgerung des Landkreises, der Betroffene selbst wegen seiner Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften zu tragen.  Einen Monat ließ man den Häftling zusätzlich in Haft schmoren, weil gerade kein Polizist greifbar war. Der BGH wertet dies als ungerechtfertigten Eingriff in das Freiheitsgrundrecht. Angesichts der wertsetzenden Bedeutung des Freiheitsgrundrechtes könne Überlastung in einem solchen Fall kein Argument sein. Informationen zum Thema Abschiebungshaft in Deutschland
Kategorien: Proasyl News

Veröffentlichung der Schriftstellerin Jagoda Marinić zum Internationalen Tag gegen Rassismus

Proasyl News 20. Mär 2012
Über ein Jahrzehnt lang konnten deutsche Neonazis ungehindert Migranten ermorden. Die Ermittler hatten das rassistische Tatmotiv nicht gesehen. Auch die Journalisten nicht, die den Begriff der "Döner-Morde" etablierten. Warum ist Rassismus für die deutsche Öffentlichkeit so unsichtbar geblieben? Trotz der Debatten über Integration und Migranten? Oder liegt die Unsichtbarkeit von Rassismus hierzulande vielleicht daran, wie jene "Integrationsdebatten" geführt wurden, und das die von Rassismus Betroffenen in diesen Debatten gar nicht zu Wort kamen? Die Schriftstellerin Jagoda Marinić hat zum Internationalen Tag gegen Rassismus am 21. März das E-Book „Rassismus sichtbar machen – Ein Plädoyer“ veröffentlicht, das diesen Fragen nachgeht.  Das E-Book  enthält ein Vorwort von Heribert Prantl (Süddeutsche Zeitung) und ist für 3,99 Euro im Online-Handel erhältlich. Die Hälfte des Erlöses spendet die Autorin an PRO ASYL. Das E-Book ist hier bei Xinxii.com erhältlich. Dort ist das E-Book im Kindle-Format, als ePub-Datei und als PDF verfügbar, für deren Ansicht kein E-Book-Reader benötigt wird.  Das E-Book wird zudem auf Amazon und in Kürze auch in Apples iBook-Store vertrieben.  „Eine zornige Rede wie die der deutsch-kroatischen Schriftstellerin Jagoda Marinić hat bei der Gedenkstunde im Februar 2012 gefehlt.“
 Heribert Prantl, Süddeutsche Zeitung
Kategorien: Proasyl News

Neue Töne aus Niedersachsen: Ist eine neue Bleiberechtsregelung in greifbarer Nähe?

Proasyl News 19. Mär 2012
Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann hat am 16. März überraschend das Konzept einer neuen Bleiberechtsregelung vorgestellt – ziemlich genau drei Wochen, nachdem er im Landtag eine Bundesratsinitiative zum Thema für überflüssig erklärt hatte. Bisher hatten die CDU-geführten Bundesländer mit Ausnahme Schleswig-Holsteins eine neue Bleiberechtsregelung abgelehnt. Jetzt scheint sie näherzurücken. Schünemanns Vorschlag sieht vor, dass Flüchtlinge, die sich um Arbeit bemühen und Grundkenntnisse der deutschen Sprache erworben haben, nach vierjährigem Aufenthalt im Bundesgebiet unter einen zweijährigen Abschiebestopp fallen und geduldet werden. Voraussetzung ist, dass sie ihre Identität offen gelegt und eine Integrationsvereinbarung unterschrieben haben.  Schaffen sie es, in diesen zwei Jahren einen Integrationskurs erfolgreich zu absolvieren, bessere Deutschkenntnisse vorzuweisen und ein Jahr lang den Lebensunterhalt vollständig zu sichern, erhalten sie eine „Aufenthaltserlaubnis auf Probe“. Die kann verlängert werden, wenn sie ihren Lebensunterhalt weiterhin sichern. Über 67-jährige dürfen bleiben, wenn Angehörige sämtliche Kosten für Lebensunterhalt und Krankenversicherung übernehmen. Auch wenn sich die Details erst bewerten lassen, wenn der entsprechende Gesetzentwurf aus Niedersachsen im Wortlaut vorliegt, lässt der Vorschlag Schünemanns bereits Probleme der geplanten Regelung erkennen. Ob nämlich die Ermöglichung der Teilnahme an Integrationskursen ausreichend sein wird, um die Folgeschäden der gesetzlichen Restriktionen zu kompensieren, denen Asylsuchende in den ersten vier Jahren ihres Aufenthaltes unterliegen, muss man bezweifeln.  Weiterhin fehlt eine Sozialklausel für Kranke, Traumatisierte, Kriegsopfer usw., die ihren Lebensunterhalt und den ihrer Familie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht decken können. Die geplante Sonderregelung für über 67-jährige wird leerlaufen, weil Angehörige dieser Menschen vielleicht noch ihren eigenen Lebensunterhalt sichern, aber kaum das Krankheitsrisiko ihrer älteren Angehörigen absichern können.  Trotzdem: Nach Schleswig-Holsteins Bundesratsinitiative bietet der Vorschlag aus Niedersachsen eine zweite Grundlage für Debatten – auch um weitere Verbesserungen. Detaillierte Informationen zum Vorschlag Schünemanns finden sich beim Flüchtlingerat Niedersachsen.
Kategorien: Proasyl News

In Haft oder obdachlos auf der Straße: Neuer Bericht dokumentiert dramatische Situation von Flüchtlingen in Ungarn

Proasyl News 15. Mär 2012
„Sie gehen von Zelle zu Zelle mit einem Tablett voller Pillen. Wenn du sie nimmst, dann wirst du vergessen. Die Pillen machen, dass du aussiehst wie ein Zombie und dein Gesicht bewegt sich nicht mehr,“ berichtet H.G., ein 21jähriger Flüchtling aus Afghanistan über seine Zeit in Nyírbátor, einem ungarischen Flüchtlingsgefängnis nahe der Grenze zur Ukraine. H.G. landete in dieser ungarischen Haftanstalt, nachdem er 2010 von München nach Ungarn abgeschoben worden war. H.G. ist einer von vielen Flüchtlingen, die im Rahmen der Dublin-II-Verordnung von Deutschland nach Ungarn abgeschoben wurden und dort in Haft landeten. Obwohl bekannt ist, dass Flüchtlinge in Ungarn unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert werden und ihnen später Obdachlosigkeit droht, werden Flüchtlinge noch immer von Deutschland und anderen EU-Staaten nach Ungarn abgeschoben - nach Ansicht von PRO ASYL eine klare Verletzung von Flüchtlings- und Menschenrechten. PRO ASYL fordert die Bundesregierung daher auf, die Inhaftierung von Schutzsuchenden nach Ungarn auszusetzen. Die Situation von Flüchtlingen in Ungarn ist mittlerweile gut dokumentiert: Die Organisation bordermonitoring.eu und PRO ASYL veröffentlichen hierzu heute einen Bericht, der vor allem auf Aussagen von Flüchtlingen basiert, die das Rechercheteam zwischen Dezember 2010 und Dezember 2011 in Budapest, Debrecen, Bicske, Fót und Balassagyar angetroffen hat. Auch Aussagen von Flüchtlingen, die aus Ungarn nach Deutschland und in andere EU-Staaten weiterfliehen konnten und denen nun oftmals die Abschiebung nach Ungarn droht, gingen in den Bericht mit ein. Angesichts der dokumentierten systemischen Mängel des ungarischen Asylsystems  sind Rückschiebungen von Flüchtlingen, die über Ungarn nach Deutschland kamen, nicht mit europäischer Rechtsprechung zu vereinbaren. Der Europäische Gerichtshof hatte am 21. Dezember 2012 entschieden, dass es im Rahmen der europäischen Asylzuständigkeitsregelung  (Dublin-II) keine blinden Abschiebungen in EU-Staaten erfolgen dürfen, in denen es systemische Mängel gibt.  PRO ASYL fordert deshalb die Bundesregierung auf, in Deutschland Flüchtlingen endlich Rechtsschutz gegen Abschiebungen in andere EU-Staaten einzuräumen, Ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn  einzuleiten und Abschiebungen nach Ungarn sofort auszusetzen.
Kategorien: Proasyl News